24.4326 · Interpellation · 2024-12-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Wie gedenkt der Bundesrat die Schweizer Verlage zu unterstützen?
Welche Möglichkeiten einer vereinfachten und praktikablen Lösung sieht der Bundesrat, um den Schweizer Verlagen die Exportfähigkeit ihrer Bücher und Nonbooks in den EU-Raum weiterhin zu ermöglichen?
Wäre der Bundesrat bereit, in Anlehnung an Artikel 9 Absatz 7 die betroffenen Produkte der Verlage ganz von den Verpflichtungen nach GPSR auszunehmen?
Ist der Bundesrat bereit, den Schweizer Verlagen «gleich lange Spiesse» wie den EU-Unternehmen zu gewähren?
Begründung
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft treten soll, bereitet insbesondere kleinen und mittleren Verlagen und anderen Unternehmen Sorgen.
Insbesondere der Handel mit Büchern und so genannten Nonbooks oder Nearbooks (Spiele, Karten, etc.) von Schweizer Verlagen im EU-Ausland ist durch langfristige Lagerhaltung bei den Verlagsauslieferungen in den entsprechenden EU-Staaten und durch hohen logistischen Aufwand geprägt.
Die Vorgabe in der GPSR, wonach für alle «ab dem 13.12.2024 in den Handel gebrachten» Produkte eine «Rückverfolgbarkeit» zu gewährleisten und eine spezifische Dokumentation zur «Risikoanalyse» zu erstellen sei, bedeutet insbesondere für Schweizer Verlage und andere KMU grossen, unverhältnismässigen Zusatzaufwand. Dies insbesondere in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung von Produkten (Bücher!), die kein nennenswertes Sicherheitsrisiko für die Verbraucher darstellen.
Zugleich werden dieselben KMU von ihren Auslieferungspartnern in Deutschland und anderen EU-Staaten dazu gedrängt, umfangreiche Dokumentationen oder Garantien abzugeben.
Viele Schweizer Verlage befürchten, dass sie die neuen Vorschriften nicht einhalten können und infolgedessen von den bisherigen Auslieferungspartnern nicht mehr vertreten und somit ihre Bücher und anderen Produkte nicht mehr vertrieben werden. Dies führt für Schweizer Verlage zu grossen Umsatzeinbussen und gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz.
Stellungnahme des Bundesrates
Die neue Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR – General Product Safety Regulation) ist in der Schweiz nicht anwendbar. Diese Thematik ist hier im Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) geregelt.Wie in der EU ist die Schweizer Gesetzgebung zur Produktesicherheit nur subsidiär und daher nur anwendbar, wenn keine einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften vorhanden sind. Sind Nearbooks und Nonbooksin sektoralem Recht geregelt (Spielzeug etwa in der Spielzeugverordnung; SR 817.023.11), so gelten für die Risikoanalyse und die Rückverfolgbarkeit die entsprechenden sektorspezifischen Rechtserlasse. Der Grundsatz, wonach der jeweilige Wirtschaftsakteur sich mit den Fragen zu den potenziellen Risiken seiner Produkte auseinandersetzen muss, gilt auch in der Schweiz.Bei den Exporten von der Schweiz in die EU müssen die im Importland geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Für Produkte ohne sektorspezifische Regulierung wie Bücher müssen Wirtschaftsakteure, die in die EU exportieren, somit die Anforderungen der GPSR erfüllen.Da die GPSR in der Schweiz nicht anwendbar ist, kann der Bundesrat keine Ausnahmen oder Erleichterungen für Exporte von der Schweiz in die EU erlassen.