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24.4331 · Interpellation · 2024-12-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2022 hat das SEM das Programm R zur «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen» gestartet und im Frühjahr 2024 um weitere zwei Jahre verlängert.

Leider dauern viele kriegerische Konflikte weiter an und nehmen weltweit sogar zu. Dementsprechend ist auch die Anzahl der aus diesen Regionen traumatisierten und vulnerablen Geflüchteten hoch. Psychische Belastungen können die Integration nachweislich erschweren. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob diese Mittel und Bemühungen ausreichen oder ob zur Erreichung der wichtigen Ziele weitere Ressourcen aktiviert oder über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden müssen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat zur Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche finanziellen Mittel des SEM, der Kantone oder Dritter wurden bisher jährlich für die Umsetzung des Programms R eingesetzt? Gibt es eine Übersicht über die in den Kantonen bisher eingereichten Projekte und Programme?

2. Wie schätzt der Bundesrat grundsätzlich den Bedarf an solchen Angeboten ein?

3. Inwiefern wird dieser Bedarf durch das Programm R oder andere vergleichbare Angebote abgedeckt? Falls nicht, welche Ressourcen würden zur Abdeckung der Nachfrage zusätzlich benötigt? Wer ist für allfällige Angebotslücken zuständig?

4. Inwiefern wird das Programm R vom Staatssekretariat für Migration evaluiert und wird ein Monitoring durchgeführt? Inwiefern werden hierfür auch Betroffene zur Wirkung des Programms befragt? Werden die Resultate veröffentlicht?

5. Wie wird die Nachhaltigkeit der Umsetzung des Programms R durch das Staatssekretariat für Migration sichergestellt?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für den Zeitraum von 2022 bis 2027 haben Bund, Kantone und Dritte insgesamt rund 25,1 Millionen Franken für das Programm R und die Umsetzung von insgesamt 72 Projekten, die im Rahmen der Programmausschreibung 2022 eingereicht wurden, budgetiert. Der Bund hat dafür rund 11,8 Millionen Franken reserviert, das Budget der Kantone beträgt rund 10 Millionen Franken und der Anteil von Dritten beträgt rund 3,3 Millionen Franken. Die effektiv eingesetzten Mittel pro Jahr werden nach Abschluss des Programms Ende 2026 und nach Vorliegen der Schlussberichte der Projekte ersichtlich sein. Eine weitere Programmausschreibung ist nicht vorgesehen. Die Übersicht der im Rahmen des Programms R unterstützten Projekte ist auf der Webseite des SEM einsehbar. Kurzbeschreibungen der einzelnen Projekte sind in Erarbeitung. 2. und 3. Zu den zentralen Zielen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) und der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) gehört unter anderem die nachhaltige berufliche Integration und damit verbunden die wirtschaftliche Unabhängigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen. An der Schnittstelle zwischen Arbeitsintegration und Gesundheit besteht noch Handlungsbedarf. Verschiedene erfolgreiche Massnahmen bestehen bereits, andere müssen (weiter-) entwickelt werden. Zudem müssen das Knowhow und die Umsetzung ganzheitlicher Ansätze verbessert werden, um dieser vielschichtigen Problematik begegnen zu können. Im Rahmen der Ausschreibung des Programms R im Jahr 2022 wurden dem SEM innerhalb kurzer Fristen zahlreiche Projekte aus 23 Kantonen eingereicht. Dieses breite Interesse bestätigt den grossen Bedarf vor Ort. Inwiefern das Programm R den Anstoss geben kann für längerfristige Massnahmen, die von den zuständigen Regelstrukturen und den Kantonen im Rahmen der KIP getragen werden, sowie für die nachhaltige Klärung von Zuständigkeiten und Schnittstellen wird sich im Detail nach Abschluss des Programms zeigen. Es kann jedoch bereits heute davon ausgegangen werden, dass der Bedarf an psychosozialen Massnahmen auch nach 2026 anhaltend gross sein wird. 4. Das Programm R wird im Auftrag des SEM extern evaluiert. Die Evaluationsergebnisse des Programms werden Ende 2026 vorliegen und veröffentlicht werden. Die Evaluation fokussiert auf die Herausforderungen und Hürden in den Kantonen und soll aufzeigen, welche Ansätze gut funktioniert haben. Sie soll zudem weiterbestehende Lücken und ungeklärte Schnittstellen zu den zuständigen Regelstrukturen identifizieren. Ausgewählte Projekte werden vertieft ausgewertet. In diesem Rahmen werden auch Betroffene einbezogen und deren Perspektive berücksichtigt. 5. Die Erkenntnisse des Programms R fliessen in die Weiterentwicklung und Umsetzung der KIP ein. Ein entsprechendes Programmziel der KIP sieht bereits heute die Förderung und Unterstützung von geflüchteten Personen mit besonderen Bedürfnissen vor. Des Weiteren sollen Massnahmen in Zuständigkeit der jeweiligen Regelstrukturen (z.B. Gesundheit und Berufsbildung) weitergeführt und dank geklärten Schnittstellen ganzheitlich umgesetzt werden können.