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24.4365 · Interpellation · 2024-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung (Mantelerlass) im Juni 2024 hat das Schweizer Volk grünes Licht für einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien gegeben. Das Gesetz enthält verschiedene quantifizierte Ziele für Produktion, Verbrauch und Einfuhr und sieht explizit verschiedene neue Instrumente für Monitoring und Berichterstattung vor. All dies überschneidet sich mit früheren Beschlüssen und Rechtsgrundlagen.

Um Übersicht zu schaffen, wird der Bundesrat gebeten, ausführlich darzulegen, welche Berichte insbesondere zu folgenden Themenkreisen in welcher Form und in welchem Rhythmus geliefert werden sollen:

  • Die Erreichung der im Energiegesetz festgelegten Ziele für die Entwicklung erneuerbarer Energien und den Energieverbrauch sowie die Bewertung der Wirksamkeit der Massnahmen;

  • die Erreichung der Ziele bei der Versorgungssicherheit, insbesondere des Zielwerts für Importe, die Entwicklung der Winterproduktion, einschliesslich der Fortschritte bei den Wasserkraftprojekten, des Runden Tisches und den Projekten im Rahmen der Solaroffensive, und die Verbesserung der Effizienz durch die neue Energieeffizienzmassnahme, die den Stromversorgern auferlegt wird;

  • die Bestimmung von Gebieten und Flussabschnitten durch die Kantone, die sich für die energetische Nutzung eignen;

  • die Entwicklung des Marktes für Flexibilitäten und die Entwicklung der Netzkosten;

  • andere Monitorings und Reportings mit Bezug zur Versorgungssicherheit, wie das Technologiemonitoring zur Kernenergie oder die Aktualisierungen der Studien System Adequacy oder Energieperspektiven 2050+.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat überprüft die Fortschritte bei der Umsetzung des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) gemäss Artikel 55 ff. EnG regelmässig. Das Monitoring umfasst zwei Gefässe: Erstens einen jährlichen Monitoringbericht mit wichtigen energiestatistischen und energiewirtschaftlichen Indikatoren und Themenfeldern, welchen das Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und weiteren Bundesstellen seit 2018 erstellt und publiziert. Zweitens eine fünfjährliche Berichterstattung des Bundesrats an das Parlament, die im Dezember 2022 erstmals vorlag. Es handelt sich dabei um eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung über die Zielerreichung der Energiestrategie und eine Beurteilung der Massnahmen (siehe www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik > Monitoring Energiestrategie 2050). Im Rahmen dieser beiden Monitoringberichte werden die Richtwerte resp. Zielwerte der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (inkl. Wasserkraft) und die Verbrauchsziele gemäss Artikel 2 und 3 EnG sowie die Entwicklungen der Wasserkraftprojekte des Runden Tisches und der Photovoltaik-Grossanlagen gemäss Artikel 71a EnG bereits verfolgt. Zudem werden beide Monitoringgefässe genutzt, um nach Artikel 74a des Kernenergiegesetzes (KEG; SR 732.1) regelmässig über die Entwicklung der Kerntechnologie Bericht zu erstatten. Alle zwei bis drei Jahre wird dieses Technologiemonitoring vertieft. Der neuste Bericht dazu wurde im Juli 2024 publiziert (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Kernenergie >Aufgaben des BFE). Bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) prüft das BFE aktuell, welche neuen Massnahmen oder Ziele in das bestehende Monitoring integriert werden können, um den Auftrag gemäss Artikel 55 EnG weiterhin erfüllen zu können. Die entsprechenden Zahlen werden erstmals Ende 2026 publiziert. Im jährlichen Monitoringbericht können voraussichtlich das Importziel gemäss Artikel 2 Absatz 3 EnG, das Zubauziel Elektrizitätsproduktion Winter gemäss Artikel 9a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) sowie Indikatoren zur Solidarisierung der Kosten der Netz - und Anschlussverstärkungen integriert werden. Im Rahmen der fünfjährlichen Berichterstattung wird es voraussichtlich jeweils ein Update zur Raumplanung geben, in dem dargestellt sein wird, wie der Stand der Umsetzung in den kantonalen Richtplänen ist bezüglich des Auftrags, geeignete Gewässerstrecken und geeignete Gebiete für die Windkraft und für Solaranlagen von nationalem Interesse auszuscheiden. Die Zahlen zu den Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten (gemäss Artikel 46b EnG) werden ab 2027 (mit Vorjahreszahlen) jährlich in einer Kurzanalyse publiziert. Inwiefern diese Zahlen ins Monitoring zur Energiestrategie 2050 einfliessen sollen, wird noch geprüft. Die verschiedenen Flexibilitätsnutzungen und deren Entwicklung werden gemäss Artikel 17c Absatz 3 StromVG innerhalb eines jährlichen Berichts des Bundesrates analysiert. Ziel ist es, das Nutzungspotenzial aller Flexibilitäten zu fördern und bei Bedarf zusätzliche Massnahmen zur Unterstützung des entsprechenden Marktes einzuleiten. Eine Aktualisierung der Energieperspektiven sieht das BFE alle fünf Jahre vor. Die Ergebnisse der nächsten Energieperspektiven liegen voraussichtlich 2027 vor. Bei Vorliegen neuer Grundlagen, wie hier neuer Energieperspektiven, sollen auch neue System Adequacy Analysen im Anschluss durchgeführt werden. Die Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) führt ebenfalls Studien zur System Adequacy durch. Diese Analysen der ElCom werden in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt.