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24.4379 · Interpellation · 2024-12-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Schweiz zählt darauf, mindestens einen Drittel ihres Klimaziels bis 2030 nicht im Inland, sondern mittels CO2-Kompensation im Ausland zu erreichen. Dafür hat sie bisher mit 13 Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen. Bis jetzt wurden aber erst zwei Kompensationsprojekte für die Anrechnung an die Schweizer Klimaziele genehmigt. Beide Projekte stehen medial in der Kritik. Laut Medienberichten gibt es bei zahlreichen weiteren Projekten Verzögerungen und die verbleibende Zeit bis 2030 wird knapp zur Umsetzung.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Millionen Tonnen CO2 muss die Schweiz im Ausland kompensieren um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen? Welche Auswirkung hätte das geplante Sparprogramm des Bundesrats auf diese Menge?

  2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der CO2-Kompensation im Ausland? Wie viele Emissionsreduktionen wurden bereits in die Schweiz transferiert? Wie hoch sind die realistisch zu erwartenden Reduktionsvolumen bis 2030?

  3. Welche Kosten entstehen für den Bund, um die zusätzlichen CO2-Zertifikate zu erwerben, welche nicht durch die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure abgedeckt sind?

  4. Angesichts der hohen Unsicherheiten, die mit dem Instrument der CO2-Kompensation im Ausland verbunden sind, wie stellt der Bundesrat sicher, die Klimaziele nicht zu verfehlen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat geht davon aus, dass aufgrund der im CO2-Gesetz (SR 641.71) verankerten Inlandmassnahmen bis 2030 insgesamt rund 34 Millionen Tonnen CO2 durch Massnahmen im Ausland vermindert werden müssen. Ob die vom Bundesrat geplanten Entlastungsmassnahmen im Rahmen des Entlastungspakets 2027 zu einem Wirkungsverlust führen, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Dies ist stark von der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen abhängig. Grundsätzlich sollen die Massnahmen so ausgestaltet werden, dass die Klimaziele erreichbar bleiben.
2) Seit 2020 hat die Schweiz 13 Staatsverträge mit anderen Staaten abgeschlossen, welche die Grundlage für die Umsetzung der Kompensation nach Artikel 6.2 des Klimaübereinkommens (SR 0.814.012) bilden. Bisher wurden insgesamt fünf Projekte bewilligt, drei Projekte in Ghana und jeweils ein Projekt in Thailand und Vanuatu. Bis heute wurden 1'916 internationale Bescheinigungen (eine reduzierte Tonne CO2eq entspricht einer internationalen Bescheinigung) in die Schweiz transferiert. Gemäss Jahresbericht 2023 der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK sind aktuell von den rund 23 Millionen Tonnen CO2, die unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen über die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure abgedeckt werden können, rund 6 Millionen Tonnen CO2 an Verminderungen im Ausland vertraglich gesichert. 3 und 4) Die nach der Kompensationspflicht gemäss aktueller Schätzung verbleibenden 11 Millionen Tonnen CO2 an Auslandverminderungen kann der Bund gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des CO2-Gesetzes beschaffen. Dieser Wert entspricht der heute absehbaren Lücke zur Erreichung der Klimaziele im Jahr 2030. Die Kosten dafür würden sich bei Preisen von 35 Franken pro Tonne CO2 auf rund 400 Millionen Franken belaufen. Es handelt sich dabei um Schätzungen, die unter anderem bezüglich der Preise mit Unsicherheiten verbunden sind. Die Kosten können je nach Projekt und Entwicklung des globalen Kohlenstoffmarkts (Angebot und Nachfrage) stark schwanken. Der Bundesrat wird rechtzeitig eine Aussprache über die Zielerreichung im Jahr 2030 führen und die entsprechenden Kosten genauer beziffern. Des Weiteren treibt der Bundesrat den Aufbau des CO2-Marktes unter dem Klimaübereinkommen voran und fördert damit die Entwicklung entsprechender Kompensationsprojekte.

Kann der Plan der CO2-Kompensation zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 noch aufgehen? | Lexipedia | Lexipedia