24.4413 · Postulat · 2024-12-18
Departement des Innern
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Um die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken, wird der Bundesrat beauftragt, die Massnahmen zu prüfen, die notwendig sind, um 1) die Kompetenzen der Gesundheitsfachleute auszubauen, 2) interdisziplinäre Initiativen zu unterstützen und 3) spezifische Ressourcen bereitzustellen.
Begründung
Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, das Wohlbefinden der Bevölkerung zu verbessern und die Gesundheitskosten zu senken. Diese Aufgaben erfordern jedoch spezifische Kompetenzen, um den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten, dem Zugang zur Gesundheitsversorgung, gesundheitlichen Ungleichheiten, gesellschaftlichen Veränderungen und der Verbesserung der Effizienz und Effektivität von Gesundheitssystemen gerecht zu werden. Eine gezielte Stärkung in diesen Bereichen dürfte zu einer höheren Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen, einer geringeren Belastung des Gesundheitssystems durch weniger vermeidbare Krankheiten und unnötige Behandlungen sowie zu einer stärkeren Sensibilisierung der Bevölkerung, einer besseren Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und einer besseren Einhaltung von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen führen.
Konkret soll die Prüfung zeigen, mit welchen Massnahmen sich die folgenden Ziele auf nachstehenden drei Ebenen erreichen lassen:
1) Kompetenzen der Fachleute
Unterstützung der Entwicklung von Lehrgängen zur Ausbildung von Fachleuten für Gesundheitsförderung und Prävention
Stärkung der Kompetenzen und des Berufsprofils der Fachleute für Gesundheitsförderung und Prävention
Förderung der Integration von Modulen zu diesen Themen in die medizinische, paramedizinische und soziale Ausbildung
2) Interdisziplinäre Initiativen
Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in den Behandlungsprozessen
Förderung der Entwicklung regionaler Netzwerke für einen koordinierten Ansatz zur Gesundheitsförderung und Prävention
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales und Verhaltenswissenschaften, um die Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen
Abbau von Ungleichheiten im Bereich der Gesundheit und beim Zugang zur Gesundheitsversorgung durch gezielte Kampagnen zur Gesundheitsförderung und Prävention
3) Spezifische Ressourcen
Schätzung des Finanz- und Personalbedarfs zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention.
Förderung von Forschung und Innovation in Bezug auf präventive und gesundheitsfördernde Methoden
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die von der Postulantin angesprochenen Themen sind relevant und sind bereits Inhalt der Aktivitäten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie). Die Prävention in der Gesundheitsförderung (PGV) hat zum Ziel, die Prävention dauerhaft und sektorenübergreifend in der Behandlung und Beratung zu verankern. Sie fördert Frühintervention, Selbstmanagement sowie für die Gesundheit günstige und risikoarme Verhaltensweisen bei Personen, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben oder bereits erkrankt sind. Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11), das Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) und das Psychologieberufegesetz (PsyG; SR 935.81) bilden den bundesrechtlichen Rahmen für die Aus- und/oder Weiterbildung sowie die Berufsausübung der im jeweiligen Gesetz geregelten Berufe. Das MedBG und das PsyG legen die Anforderungen an die Aus- und/oder Weiterbildung fest, das GesBG regelt für die Ausbildung die Abschlusskompetenzen der Absolvierenden. Sowohl das GesBG als auch das MedBG sehen für die in diesen Gesetzen geregelten Berufe ausdrücklich den Erwerb von Kompetenzen in der Prävention und Gesundheitsförderung vor. Regelmässige Akkreditierungen stellen sicher, dass die Aus- bzw. Weiterbildungsgänge es den Absolvierenden erlauben, die Ziele des jeweiligen Gesetzes zu erreichen bzw. die Abschlusskompetenzen zu erwerben. Es liegt aber in der Zuständigkeit der Bildungsinstitutionen, konkrete Angebote bereitzustellen, um den Fachpersonen diese Kompetenzen zu vermitteln. Der Bund hat keine gesetzliche Grundlage, um spezifische Angebote zu unterstützen oder gar einzufordern. Dies gilt ebenso für Berufe, die nicht im MedBG, GesBG oder PsyG geregelt sind, wie zum Beispiel Soziale Arbeit oder paramedizinische Berufe. Für Berufe, die unter die berufliche Grundbildung und die höhere Berufsbildung fallen, legen die Berufsverbände und Branchenorganisationen die Ausbildungsinhalte fest. Um das Wissen der Fachpersonen in der PGV zu festigen und zu erweitern, unterstützt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) konkrete Projekte wie zum Beispiel das Weiterbildungsprojekt für Gesundheitsfachpersonen PEPra (www.pepra.ch). Im Rahmen der PGV unterstützen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und GFCH aktiv die Stärkung der Prävention in den Behandlungspfaden mittels konkreter Massnahmen und Projekte. Diese richten sich an bereits erkrankte Personen oder Menschen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko und sollen die Akteure des Gesundheits-, Sozial- und Gemeinwesens vernetzen unter Berücksichtigung der verschiedenen Lebensumstände der betroffenen Personen. Derzeit fördern mehr als 60 von GFCH unterstützte Projekte die Interprofessionalität und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. Weiter soll im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 22.3671 Wasserfallen Flavia eine detaillierte Bestandsaufnahme der Rollen der wichtigsten Akteure erstellt werden. Darin soll aufgezeigt werden, wie diese PGV-Programme unterstützt und wie die für deren Verstetigung nötige Finanzierung bereitgestellt werden kann. Angesichts der ergriffenen Massnahmen und laufenden Arbeiten, welche die im Postulat aufgeworfenen Punkte bereits adressieren, erachtet der Bundesrat aktuell einen weiteren Bericht als nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.