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24.4439 · Interpellation · 2024-12-18

Bundeskanzlei

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Zukunft der Schweiz hängt von ihrer Fähigkeit ab, globale und nationale Entwicklungen in einem von zunehmender Ungewissheit und raschen Veränderungen geprägten Umfeld zu antizipieren. Die Prospektion als strategisches Instrument ermöglicht nicht nur, künftige Risiken und Chancen besser zu verstehen, sondern auch koordinierte und wirksame Reaktionen vorzubereiten. Es zeigt sich jedoch, dass eine solche Tätigkeit, sofern sie überhaupt besteht, fragmentiert und isoliert in den verschiedenen Departementen der Bundesverwaltung durchgeführt wird, was ihre Wirkung einschränkt.

Darum bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Aktueller Stand der Prospektion in der Bundesverwaltung:Welche Departemente oder Einheiten der Bundesverwaltung betreiben derzeit Prospektion und Antizipation oder führen Studien über die Zukunft durch?Gibt es eine Zusammenarbeit, einen Austausch oder Synergien unter diesen Einheiten?Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Aktivitäten, sofern sie überhaupt existieren, häufig im eigenen Gärtchen ausgeübt werden und sich dadurch ihre Reichweite und Wirksamkeit verringert ?

  2. Vergleich mit dem Ausland:Hat der Bundesrat die Modelle zur Steuerung der Prospektion in anderen Ländern, in denen zentrale Strukturen diese Bemühungen erfolgreich koordinieren, analysiert? Beispiele sind Singapur, Finnland, Frankreich, Deutschland oder Italien.

  3. Kapazitätsaufbau in der Schweiz:Beabsichtigt der Bundesrat, die Prospektionsaktivitäten innerhalb der Bundesverwaltung weiterzuentwickeln und sie besser zu strukturieren, um Entwicklungen, Risiken und Chancen besser antizipieren zu können?Könnte er sich die Schaffung einer zentralen, dauerhaften und nachhaltigen Einheit vorstellen, die sich der Prospektion widmet und in der Lage ist, die Bemühungen der verschiedenen Departemente zu koordinieren und zu bündeln?

  4. Koordination durch die Bundeskanzlei:Könnte die Bundeskanzlei eine koordinierende Rolle spielen und dazu eine zentrale, für alle Departemente und Ämter zugängliche Stelle für prospektive Analysen einrichten? Könnte diese Stelle auch das Fachwissen, das innerhalb der Bundesverwaltung anerkanntermassen vorhanden ist, bündeln und mit den Departementen, die es benötigen, teilen?

Begründung

Mangelnde Koordination schränkt die Fähigkeit der Schweiz ein, zukünftige Szenarien und Zusammenhänge zu antizipieren. Eine zentrale Stelle, die diese Querschnittsaufgabe erfüllt und die Zusammenarbeit zwischen den Departementen fördert, ist für die Stärkung von Entscheidungen angesichts komplexer Herausforderungen von zentraler Bedeutung.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss Art. 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

(RVOG, SR 172.010) ist der Bundesrat gehalten, für das staatliche Handeln «zukunftsgerichtete Lösungen» zu entwickeln. Die Departemente und Verwaltungseinheiten führen im Rahmen ihrer Kompetenzen und Aufgaben Prospektion und Antizipation durch. Des Weiteren erfolgt ein themenspezifischer Austausch zwischen den Einheiten über die üblichen Koordinationskanäle der Verwaltung (Art. 51 ff. RVOG). So hat beispielsweise die Kerngruppe Sicherheit, an der drei Departemente beteiligt sind, ein Mandat zur Früherkennung sicherheitspolitischer Bedrohungen. Die Bundeskanzlei (BK) erstellt eine langfristige und kontinuierliche Lage- und Umfeldanalyse (L&U) und erstattet alle vier Jahre dem Bundesrat darüber Bericht, welche wichtigsten Veränderungen, Themen, Trends, Chancen und Risiken die Bundespolitik in den nächsten 10 bis 15 Jahren beeinflussen könnten (Art. 32 Abs. cter RVOG). Die Prospektion fliesst schliesslich in die Antizipationsarbeiten bei der politischen Planung und des Risikomanagements Bund ein, welches unter der Leitung des EFD Bundesrat und Bundesverwaltung bei Entscheidungsfindungen unterstützt. Hinzukommt, dass im Nachgang zu den Auswertungen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie der Bundesrat Anpassungen zu einer verstärkten Antizipation von potentiellen Krisen wie auch von Opportunitäten vorgenommen hat. Die neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV; SR 172.010.8) ist am 1. Februar 2025 in Kraft getreten. Parallel dazu haben auch verschiedene Bundesstellen ihre Fähigkeiten zur methodisch angeleiteten Prospektion in den letzten Jahren ausgebaut und die Vernetzung und Kooperation untereinander gestärkt. Das VBS hat die Stärkung der Früherkennung und Antizipation als eine seiner strategischen Säulen definiert. So hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wichtige methodische Grundlagen und Plattformen bereitgestellt, die nun von der gesamten Bundesverwaltung genutzt werden können.

2. Der Bundesverwaltung sind die verschiedenen Herangehensweisen anderer Länder und Organisationen im Bereich Prospektion und teilweise auch Antizipation bekannt und steht mit einzelnen Ländern im Austausch wie bspw. Finnland und Singapur. Der Bundesrat verzichtet aber darauf, die Aktivitäten einzelner Länder zu bewerten oder zu kommentieren.

3. und 4. Die internationale Erfahrung zeigt, dass in der Prospektion und Antizipation eine zu starke Zentralisierung grundsätzlich nicht zielführend ist. Diese Kompetenzen werden bei den zuständigen Departementen, Ämtern und Stellen belassen und methodisch gestärkt. Zur methodischen Stärkung legt die BK die Lage- und Umfeldanalyse für 2026 in zwei Schritten neu auf. Erstens werden alle vier Jahre Szenarien zur Zukunft der Schweiz erarbeitet und Handlungsempfehlungen zuhanden des Bundesrates daraus abgeleitet. Zweitens prüft ein Szenarienmonitoring in den Zwischenjahren, ob sich Entwicklungen wesentlich verändert haben, um Handlungsempfehlungen bei Bedarf anzupassen. Die BK wird dafür mit Methoden der Zukunftsforschung wie der Szenariotechnik arbeiten, die Departemente und Ämter einbeziehen und das etablierte Netzwerk der BK mit der Wissenschaft nutzen. Zusätzlich koordiniert und pflegt sie Netzwerke, mit denen die Krisenfrüherkennung sowie die Krisenantizipation in der Bundesverwaltung gestärkt werden soll. Allfällige Anpassungen an den bestehenden Strukturen wird der Bundesrat im Rahmen der Bearbeitung der beiden Postulate 24.4534 und 24.4540 der PUK betr. «Die Krisenfrüherkennung überprüfen und die Rolle der BK stärken» aus der PUK «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» prüfen.