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24.4447 · Motion · 2024-12-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Kommission unter Führung eines erfolgreichen, anerkannten und erfahrenen Unternehmers einzusetzen, die Vorschläge für einen Abbau von Bürokratie, Überregulierung und Verwaltungsstellen ausarbeiten soll.

Begründung

Gegen die Bürokratie, Regulierungs- und Beamtenflut ist noch kein Kraut gewachsen. Der Staat wächst trotz diverser Bemühungen rasant weiter. Die Staatsstellen, Staatsausgaben, die Regulierungsdichte und der Verwaltungsaufwand nehmen ungebremst zu. Für die Schweizer Wirtschaft wird dies zu einem existenziellen Problem, insbesondere im internationalen Standortwettbewerb. Vor allem betroffen sind aber kleine und mittlere Unternehmen, Gewerbe und Jungunternehmer. Aber nicht nur Firmen sind davon betroffen, sondern alle Steuerzahler. Auch Privatpersonen, Vereine und Staatsangestellte selber sind Opfer von immer mehr administrativem Aufwand, unnötigen Statistiken und Dokumentationspflichten, Überreglementierung und Papierflut.

Der Staat konkurrenziert darüber hinaus auch direkt oder indirekt die Privatwirtschaft. Mit staatlichen Löhnen, Sozialleistungen und Rahmenbedingungen können insbesondere KMU nicht mithalten. Das verzerrt den Arbeitsmarkt und heizt den Fachkräftemangel an.

Die Kommission soll Verwaltungsprozesse, Vorschriften und Regularien unter die Lupe nehmen, um Vereinfachungen, Verwesentlichung und Reduktion von Auflagen, Weisungen, Reglementen, Formularen, Dokumentationspflichten, etc. vorzuschlagen. Auch sollen unabhängige IST-SOLL-Abgleiche bei Verwaltungseinheiten vorgenommen werden, sowie Prozessoptimierungen und Effizienzsteigerungen etwa durch Digitalisierung konsequent vorangetrieben werden. Praktiker aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen einbezogen werden. Insbesondere sollen aber Probleme aus dem Alltag zu konkreten Lösungsvorschlägen führen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Überflüssige Bürokratie und unnötige administrative Hürden sollen verringert und wo immer möglich vermieden werden – im Interesse der Unternehmen, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung. Der Bundesrat stimmt hierin mit dem Motionär überein und erachtet die Optimierung der administrativen Prozesse und der Effizienz der Regulierung als eine wichtige Daueraufgabe. Diese Aufgabe wird in jüngster Zeit bereits auf verschiedene Weise verstärkt angegangen. Das Parlament hat im Herbst 2023 das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG, SR 930.31) verabschiedet. Das neue Gesetz ist im Laufe des Jahres 2024 in Kraft getreten (mit Ausnahme von Art. 11) und enthält Instrumente mit teils sehr ähnlicher Stossrichtung wie die Motion. Insbesondere die Bereichsstudien beauftragen die Bundesverwaltung fortlaufend, geltende Regulierungen auf Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen zu überprüfen und Vereinfachungsmassnahmen vorzuschlagen. Der Bundesrat ist gemäss Artikel 7 UEG dazu verpflichtet, jährlich drei bis fünf Regulierungsbereiche für diese Evaluationen festzulegen. Nebst der Bundesverwaltung können auch die Kantone und die Wirtschaftsdachverbände Themenvorschläge einbringen, sodass auch Entlastungsanliegen und -ideen von Direktbetroffenen einfliessen können und die Studien möglichst zielgerichtet sind. Der Bundesrat wird im Frühjahr 2025 die Themen für die ersten Bereichsstudien bestimmen. Ausserdem beinhaltet das Gesetz wichtige Rechtsgrundlagen für die zentrale elektronische Plattform EasyGov, womit die Digitalisierung der Behördenleistungen im Sinne der Unternehmen schneller vorangetrieben werden kann.In den letzten Jahren hat der Bundesrat zudem die Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) gestärkt, die dazu beitragen, neue Regulierungen effizienter auszugestalten. So werden im Zuge einer RFA nebst den Auswirkungen der Vorlage auch systematisch weniger belastende Alternativen und die Vollzugstauglichkeit der neuen Regulierung geprüft. Der Fokus ist dabei nicht nur auf die Unternehmen gerichtet, sondern auch auf weitere Gruppen wie Bürgerinnen und Bürger (z.B. Konsumenten oder Haushalte). Mit dem KMU-Forum existiert ferner bereits eine ausserparlamentarische Kommission, in der hauptsächlich Unternehmerinnen und Unternehmer vertreten sind. Diese Kommission setzt sich ebenfalls für administrative Entlastungen bei neuen und bestehenden Regulierungen ein. Im März 2024 hat der Bundesrat überdies eine Gruppe von externen Expertinnen und Experten damit beauftragt, alle Aufgaben des Bundes zu überprüfen. Gestützt auf den Bericht der Expertengruppe hat er am 20. September 2024 die Eckwerte eines Entlastungspakets festgelegt. Die Vernehmlassung dazu wurde Ende Januar 2025 eröffnet. Parallel zur Vernehmlassung werden als Teil des Entlastungspakets auch Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Eigenbereich der Bundesverwaltung erarbeitet. Aus Sicht des Bundesrates würde die Einsetzung einer zusätzlichen Expertenkommission keinen Mehrwert bringen, sondern primär Ressourcen binden, externe Berater beschäftigen und Doppelspurigkeiten schaffen. Eine umfassende Analyse der bestehenden Prozesse und Vorgaben auf Bundesebene, wie sie vom Motionär angestrebt wird, wäre in der Praxis eine äusserst komplexe und zeitintensive Aufgabe. Wie bereits bei früheren Vorstössen, ist der Bundesrat der Überzeugung, dass der Aufwand für grosse einmalige «Entrümpelungsaktionen» ohne klar definierten Fokus, den potenziellen Nutzen bei weitem übersteigen würde (vgl. die Stellungnahmen zu den Motionen 23.4182 Burgherr «Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung», 17.4159 Knecht «Entrümpelung des Bundesrechts» und 07.3615 Stähelin «Materielle Entrümpelung»).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.