24.4461 · Motion · 2024-12-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) folgendermassen anzupassen:
Artikel 76h Absatz 1 BPR:
Art 76h Verbotene Subventionen
Absatz 1
...
c von monetären und nichtmonetären Zuwendungen, die ganz oder teilweise der öffentlichen Hand gehören oder durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Staatsgarantie abgesichert sind.
Begründung
Das BPR soll unter anderem die Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Schweiz erhöhen (Titel 5b ff.). Die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz sind durchaus positiv. Artikel 76h zählt Zuwendungen auf, die für den Gesetzgeber eine unerwünschte Form der Politikfinanzierung darstellen, darunter anonyme Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland. Die jüngste Geschichte der Parteispenden zeigt, dass die derzeitige Gesetzgebung Lücken aufweist. Insbesondere ist es stossend, wenn Unternehmen, die in öffentlichem Besitz oder durch eine Staatsgarantie abgesichert sind, durch Spenden die politische Meinungsbildung beeinflussen. Parteien und politische Akteure erhalten nämlich Spenden, die de facto durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgesichert sind. So beliefen sich die Parteispenden der global systemrelevanten Banken im Jahr 2023 auf über eine Million Franken. Sie wurden ausschliesslich an politische Parteien überwiesen. Systemrelevante Unternehmen stellen für die Schweizer Volkswirtschaft und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein hohes Risiko dar. Es muss deshalb unbedingt verhindert werden, dass diese Unternehmen mit ihrer Spendenpolitik die politischen Entscheidungen beeinflussen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Im Juni 2021 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1). Konkretisiert wurde diese Änderung im August 2022 durch die Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi, SR 161.18). Beide sind am 23. Oktober 2022 in Kraft getreten. Im 2024 veranlasste der Bundesrat die Evaluation der Umsetzung der neuen Transparenzregeln mit dem Ziel, mögliche Mängel aufzudecken und gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Analyse wird der Bundesrat bei Bedarf dem Parlament konkrete Vorschläge unterbreiten. Vor diesem Hintergrund wäre es verfrüht, eine Revision des BPR in Betracht zu ziehen, bevor die laufende Evaluation abgeschlossen ist und deren Ergebnisse eindeutig feststehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.