24.4466 · Postulat · 2024-12-19
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen gegen die Radikalisierung in der Diaspora zu prüfen und in einem Bericht darzulegen.
Begründung
Gemäss Art. 4 Abs. 1 AIG ist das Ziel der Integration von Ausländerinnen und Ausländen "das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz". Bei der Beurteilung der Integration haben die Behörden gemäss Art. 58a AIG insbesondere die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Respektierung der Werte der Bundesverfassung zu beachten. Verschiedene Ereignisse der jüngsten Zeit im In- und Ausland deuten darauf hin, dass diese Ziele teilweise nicht erreicht werden und sich insbesondere Radikalisierungen bei Jugendlichen mit ausländischen Wurzeln häufen. Zu nennen sind insbesondere der Anschlag eines eingebürgerten Jugendlichen auf einen jüdischen Mann von Anfang März 2024 in Zürich sowie die Hinweise auf weitere radikalisierte Jugendliche, die sich aus den Ermittlungen zu diesem Fall ergeben haben. Der Bundesrat soll deshalb aufzeigen, was er gegen die Radikalisierung in der Diaspora zu unternehmen gedenkt.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt, dass es in der Schweiz eine Zunahme von Radikalisierung, insbesondere bei Minderjährigen, gibt. Die Radikalisierung erfolgt häufig im Internet innerhalb kurzer Zeit und kann im schlimmsten Fall bis zur Verübung eines Terroranschlags führen. Die frühzeitige Erkennung und Prävention der Radikalisierung ist eine wichtige Verbundaufgabe. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist dabei zentral. Bund, Kantone, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen sind deshalb daran, den zweiten «Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» umzusetzen. Der Aktionsplan, der zwischen 2023 und 2027 umgesetzt werden soll, umfasst konkrete und gezielte Massnahmen zur Verhinderung aller Formen von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus und legt einen besonderen Fokus auf Massnahmen bei Jugendlichen. In der anstehenden Evaluation zur Umsetzung des aktuellen Aktionsplans soll jedoch zusammen mit allen involvierten Partnern geprüft werden, inwiefern weitergehende spezifische Massnahmen nötig sind, um die Radikalisierung von Jugendlichen – auch in der Diaspora – noch gezielter bekämpfen zu können. Damit kann das Anliegen des Postulats in bereits laufende Arbeiten aufgenommen worden. Im Übrigen verweist der Bundesrat auch auf den Bericht in Erfüllung des Postulats 21.4598 Marti Min Li vom 16. Dezember 2021, in dem das Thema der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus sowie die Aufgabenteilung zwischen den Behörden bereits ausführlich dargestellt worden ist.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.