24.4510 · Interpellation · 2024-12-19
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Grenzwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS in der EU schon in Kraft? Wenn nein, wann wird dies geschehen? Wenn ja, warum braucht das BLV bis 2026, um einen solchen Grenzwert anzupassen?
2. Was würde eine solche Anpassung des Grenzwertes für Versorger bedeuten, in deren Trinkwasser danach Höchstwerte überschritten werden?
3. Gibt es in der EU-Trinkwasserrichtlinie Höchstwerte speziell für TFA? Wenn ja, wie hoch sind sie angelegt?
4. Was passiert, wenn das weit verbreitete TFA neu als relevanter Metabolit von Flufenacet eingestuft würde?
5. Was passiert, wenn – wie bei Chlorothalonil – die Grenzwerte für PFAS und/oder TFA gesenkt werden müssten, weil sich herausstellt, dass sie schädlicher für die Gesundheit sind als bisher angenommen?
6. Ist der Bundesrat bereit, die absehbare Anpassung an die EU-Gesetzgebung proaktiv vorzubereiten, um die Schweizer Bevölkerung und die Umwelt schnellstmöglich vor potenziell schädlichen Einwirkungen zu schützen? Wenn ja, was bedeutet das für seinen Zeitplan? Wenn nein, warum nicht?
Begründung
2023 untersuchte der Verband der Schweizer Kantonschemiker das Auftreten von PFAS im Trinkwasser: In 46 % der Proben wurden Rückstände nachgewiesen. Im Frühjahr 2024 identifizierte der Kanton Genf 12 Gebiete mit einer hohen PFAS-Belastung, die bis zu 400-mal über den nationalen Grenzwert lag.
Im Trinkwasser gelten seit einigen Jahren Grenzwerte für PFOS, PFOA und PFHxS, die mit jenen in der EU harmonisiert sind. Gemäss Antwort des Bundesrates auf die IP 23.4460, überprüft das BLV eine Senkung des Höchstwerts für die Summe von 20 ausgewählten PFAS auf 0,1 µg/l - analog zur EU. Dieser Wert wurde 2021 an 2 % der von der Grundwasserbeobachtung (NAQUA) untersuchten Messstellen überschritten. Der Wert von 0.0044 µg/l, der von der EU-Kommission als Grenzwert für die gewichtete Summe von 26 PFAS im Grundwasser vorgeschlagen wurde, wurde an rund 25% der NAQUA-Messstellen überschritten.
Inzwischen wurde ein weiterer PFAS flächendeckend im Grundwasser nachgewiesen: Trifluoroessigsäure (TFA) - in etwa 100 bis 1’000fach höherer Konzentrationen als die bisher im Grundwasser nachgewiesen PFAS (s.NAQUA-Untersuchungen 22/23). Der persistente Stoff ist nach aktuellem Kenntnisstand die mit Abstand verbreitetste Chemikalie im Schweizer Grundwasser.
Stellungnahme des Bundesrates
Einleitend ist festzuhalten, dass zwischen Grund- und Trinkwasser unterschieden werden muss. Nicht jedes Grundwasser eignet sich aus qualitativer Sicht als Trinkwasser. Es muss, ob im natürlichen Zustand verfügbar oder durch künstliche Versickerung von Oberflächenwasser gewonnen, die qualitativen Anforderungen an Trinkwasser erfüllen (nötigenfalls nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren wie z. B. einer UV-Desinfektion). 1. Der neue Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) wurde in der EU in der Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 (EU-Trinkwasserrichtlinie) festgelegt. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis zum 12. Januar 2026. Es ist vorgesehen, dass in der Schweiz der Höchstwert mit einer Anpassung der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) zeitgleich mit der Umsetzung in der EU eingeführt wird. 2. Wenn der Höchstwert überschritten wird, müssen die Wasserversorgungen die notwendigen Massnahmen ergreifen (z. B. Mischen, Fassung stilllegen, technische Aufbereitung), um den Konsumentinnen und Konsumenten konformes Trinkwasser bereitzustellen. Die betroffenen Wasserversorger müssen die notwendigen Schritte ergreifen, um diese Massnahmen nach einer möglichen Übergangsfrist umzusetzen, sobald die Höchstwerte in der Schweiz angepasst worden sind. 3. Nein, in der EU-Trinkwasserrichtlinie gibt es keine Höchstwerte speziell für Trifluoracetat (TFA). 4. – 6. Der Bund verfolgt die Situation betreffend TFA aufmerksam. Er steht bezüglich einer Regelung von TFA im Trinkwasser im Austausch mit der EU und wird in Abstimmung mit dieser prüfen, welche rechtlichen Massnahmen angezeigt sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewerten im Auftrag der EU aktuell die mit TFA im Trinkwasser verbundenen gesundheitlichen Risiken. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich 2026 vorliegen. Auf der Basis davon wird sich zeigen, welche Massnahmen angezeigt sind.