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24.4524 · Postulat · 2024-12-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht den umfassenden Handlungsbedarf und die notwendigen Massnahmen für die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung auch mit neuen Antibiotika aufzuzeigen. Dazu gehören insbesondere:

- Beurteilung der heutigen Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Antibiotika und notwendige Massnahmen, wie die Versorgung in Zukunft gesichert werden soll;

- sichere Versorgung der Veterinärmedizin mit Antibiotika zur Behandlung von Nutztieren;

- Anreize für KMU, Start-ups und auch Grossunternehmen, damit diese in Zukunft wieder neue Antibiotika entwickeln und auf den Markt bringen können, so dass das Vertrauen der Industrie wieder hergestellt wird;

- Vergleich und Beurteilung mit den von Grossbritannien, Schweden und Japan getroffenen Massnahmen (Anreizsystem usw.);

- mögliche Finanzierungsmodelle.

Begründung

Antibiotika sind ein Eckpfeiler bei der Behandlung von bakteriellen Infektionen sowie auch bei der Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen und Chemotherapien. Die zunehmende Resistenzbildung untergräbt die Wirksamkeit von Antibiotika. Heute geht die WHO davon aus, dass weltweit jährlich Millionen Menschen an multiresistenten Keimen sterben. Dazu Swissmedic: «Diese Pandemie macht kaum Schlagzeilen. Sie holt ihre Toten im Stillen, meist hinter verschlossenen Spitaltüren.» Beim Bund kennen wir die Strategie Antibiotikaresistenz Schweiz (StAR) und den One Health-Aktionsplan StAR 2024-2027. Der Fokus in der Humanmedizin liegt dabei bei der frühzeitigen Erkennung von Resistenzen, die Unterbrechung von Übertragungsketten, die Massnahmen zu einer Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs usw.. Dies ist wichtig, aber genügt bei weitem nicht. Diese Bemühungen sind leider nur teilweise erfolgreich. Alles wird noch dadurch verschärft, dass neue, innovative Antibiotika fehlen. Weltweit gibt es nur noch eine Handvoll Pharmafirmen, die sich an der Entwicklung von Antibiotika beteiligen. In der Schweiz haben sich forschende Unternehmen aus dem Antibiotikamarkt zurückgezogen. Denn neue Antibiotika sollen ja sehr eingeschränkt angewendet werden und deshalb ist der Absatz tief. Damit lassen sich kaum Gewinne erwirtschaften. Es zeichnet sich eine prekäre Versorgungssituation ab. Es braucht Anreize für KMU, Start-ups und Grossunternehmen damit diese wieder in die Entwicklung von Antibiotika investieren. Grossbritannien, Schweden und auch Japan sind bezüglich wirkungsvoller Anreizsystem schon viel weiter als wir. Diskutiert werden auch Finanzierungsmodelle. Resistente Keime können von Tieren auf Menschen übertragen werden und sich in der globalisierten Welt schnell verbreiten. Um Resistenzen zu vermeiden wurde der Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren stark reduziert und es werden, wenn möglich, ältere für die Humanmedizin weniger kritische Wirkstoffe eingesetzt. Leider fehlen immer mehr dieser empfohlenen «älteren» Antibiotika auf dem Markt. In einer Zeit des Protektionismus und den Erfahrungen mit Lieferengpässen bei Medikamenten sollten alle in unserem Land den dringenden Handlungsbedarf erkannt haben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die sichere und geordnete Versorgung mit Antibiotika sehr wichtig. Wie die kürzlich veröffentlichte Analyse des BAG «Verfügbarkeit neuer antibakterieller Substanzen in der Schweiz: Wo stehen wir im Vergleich zum Ausland?» (www.star.admin.ch > News und Aktuelles > Beiträge Newsletter Star) zeigt, werden derzeit weltweit zu wenige neue Antibiotika entwickelt und die wenigen neuen Wirkstoffe, die international auf den Markt kommen, sind in der Schweiz oft nicht oder nur mit grosser Verzögerung verfügbar. Der Bundesrat hat deshalb bereits Arbeiten in Angriff genommen. Die Verfügbarkeit neuer und bestehender Antibiotika in der Schweiz ist ein wichtiger Aspekt der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) und bildet deshalb auch einen Schwerpunkt im One Health Aktionsplan StAR, der am 28. Juni 2024 veröffentlicht wurde. Die vom Postulanten erwähnten Anreize für Unternehmen (sog. «Pull-Anreize»), die beispielsweise in Grossbritannien bereits eingeführt wurden, werden mit der laufenden Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) auch für die Schweiz vorgeschlagen. Der aktuelle Vernehmlassungsentwurf zur Revision (VE-EpG) sieht dazu die Schaffung von Pull-Anreizen für die Entwicklung und Bereitstellung von Antibiotika vor. In diesem Zusammenhang wurde BAG-intern eine Analyse der verschiedenen Finanzierungsmodelle durchgeführt. Dabei wurden auch internationale Erfahrungen berücksichtigt. Im Weiteren sieht die VE-EpG vor, dass der Bund Beiträge an Programme internationaler Organisationen im Bereich von Gesundheitsgefährdungen von internationaler Tragweite leisten kann, ein Teil dieser Mittel wäre für die Entwicklung von Antibiotika vorgesehen. Bereits existierende Antibiotika sind - wie viele andere Medikamente - zunehmend von Versorgungsstörungen betroffen. Diesbezüglich hat der Bundesrat im August 2024 den Schlussbericht 2024 der Interdisziplinären Arbeitsgruppe «Umsetzungsvorschläge zu den Massnahmen des BAG-Berichts Arzneimittelversorgungsengpässe» (www.bag.admin.ch > Medizin & Forschung > Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) zur Kenntnis genommen. Es wurden 14 Umsetzungsvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern unterbreitet. Aus diesen hat der Bundesrat Aufträge an das EDI, das WBF, sowie das VBS zur Weiterverfolgung und Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen erteilt. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Bundesrat auch einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen das System resilienter gegen Versorgungsstörungen gestalten. Das Anliegen des Postulates ist somit bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.