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24.4549 · Postulat · 2024-12-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie die Unabhängigkeit und Anonymität der Vertrauensstelle für Angehörige der Armee gewährleistet werden kann.

Begründung

Die Armee hat die Vertrauensstelle für Angehörige der Armee eingerichtet, um eine Anlaufstelle zu schaffen, bei der Missstände und problematische Verhaltensweisen gemeldet werden können. Es bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Unabhängigkeit und Anonymität dieser Stelle. In der Praxis berichten Betroffene, dass Meldungen zwar formell entgegengenommen, jedoch nicht in allen Fällen vertraulich behandelt werden. Zudem wird befürchtet, dass Meldungen zu Benachteiligungen oder Repressalien führen könnten.

Um den Schutz der Meldenden zu verbessern und mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, könnte geprüft werden, ob die Vertrauensstelle für Angehörige der Armee künftig ausserhalb der Armee und damit unabhängig von möglichen internen Einflüssen angesiedelt wird. Eine solche Neuausrichtung würde es den Angehörigen der Armee erleichtern, Missstände ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu melden.

Dieser Schritt könnte auch das Vertrauen in die Institution stärken und dazu beitragen, eine offene Fehlerkultur zu fördern, die langfristig sowohl dem Ansehen als auch der Effektivität der Armee zugutekommt. Die Umsetzung einer solchen Regelung sollte insbesondere die Sicherstellung der Anonymität der Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und eine klare Trennung von internen Weisungsstrukturen beinhalten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten, dass eine unabhängige Vertrauensstelle für die Angehörigen der Armee wichtig ist. Mit seinem Entscheid vom 30. Juni 2021 hat er deshalb eine solche Stelle geschaffen (siehe https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84228.html). Das Dienstreglement der Armee (DRA, SR 510.107.0) hält explizit fest, dass diese Stelle ihre Funktion unabhängig ausübt, weisungsungebunden ist und alle Anfragen vertraulich behandelt (Ziffer 100a Absatz 2). Die Unabhängige Vertrauensstelle für Angehörige der Armee (siehe https://www.vbs.admin.ch/de/vertrauensstelle-angehoerige-armee ) hat per 1 Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist nicht Teil der Armee, sondern administrativ dem Generalsekretariat des VBS angegliedert. Dies garantiert, dass sie, wie es einer Ombudsstelle gebührt, ihre Arbeit unparteiisch und ohne Einflussnahme ausüben kann. Ziel der Stelle ist es, dass gemeldete Missstände einer für alle Beteiligten nachhaltigen Lösung zugeführt werden können. Damit wird nicht nur für die Ratsuchenden eine bessere Ausgangslage erwirkt, es kommt auch dem Vertrauen in die Armee zugute. Die Vertrauensstelle kann telefonisch, per Mail und mittels eines Online-Formulars kontaktiert werden. Sie nimmt auch anonyme Meldungen entgegen. Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats daher bereits als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.