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24.4550 · Interpellation · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Australiens Entscheidung, die Nutzung sozialer Medien aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes unter 16 Jahren zu verbieten, hat international für Aufsehen gesorgt. Nicht jugendfreie Inhalte oder süchtig machende Algorithmen auf diesen Plattformen bergen erhebliche Risiken und geraten deshalb immer stärker in den öffentlichen Fokus. Auch in anderen Ländern wird intensiv über die Einführung eines Mindestalters für soziale Plattformen diskutiert. Und in der Schweiz sprechen sich laut einer repräsentativen Tamedia-Umfrage 78 % der Bevölkerung für ein verbindliches Mindestalter von 16 Jahren aus.

Social Media Plattformen sind aber gerade für Jugendliche wichtig, um sich zeitgemäss auszutauschen und informieren zu können. Totalverbote sind deshalb problematisch, auch weil sie das sichere Erlernen des Umgangs mit diesen mächtigen Werkzeugen verunmöglichen würden.

Um Jugendliche zu schützen und ihnen dennoch einen angemessenen Zugang zu Social Media zu ermöglichen, sind abgestufte Altersbarrieren unumgänglich. Womit sich zentrale Fragen stellen, nämlich 1. welche Angebote, Inhalte oder Algorithmen bis zu welcher Altersstufe unzugänglich gemacht werden sollen, wie 2. verbindliche Altersschranken technisch umgesetzt werden können, ohne dass sie die Privatsphäre der Nutzenden tangieren und 3. wie sich solche Barrieren bei den Plattformen durchsetzen lassen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • In seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Farinelli (24.7527) schreibt der Bundesrat, Altersschranken nicht auf Social Media Plattformen ausweiten zu wollen. Auf welche Grundlage stützt sich der Bundesrat dabei?

  • Wird der Bundesrat in seinem Bericht zur Plattformregulierung Vorschläge für Altersschranken auch für Social Media prüfen, zumal er sich am Digital Services Act orientiert, der ebenfalls Massnahmen zum Jugendschutz für Social Media vorsieht?

  • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Altersschranken gemäss Selbstregulierung im Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele ab 2025 die Privatsphäre wahren und dennoch vertrauenswürdig funktionieren? Gibt es im Rahmen des Programms E-ID einen Austausch mit den Anbieterinnen von Social Media-Anwendungen, wie anonyme und gleichzeitig verbindliche Altersnachweise mit der E-ID ermöglicht werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Frage Farinelli (24.7527 «Ein Mindestalter für den Zugang zu den sozialen Medien festlegen») festgehalten, dass die meisten sozialen Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren festlegen. Es besteht also bereits eine Alterslimite seitens der Betreiber, sie lehnen für jüngere Nutzende jede Haftung ab. Grundsätzlich tragen die Eltern eine grosse Verantwortung für die Mediennutzung ihrer minderjährigen Kinder und müssen sich über Mindestalter informieren. Kinder und Jugendliche sollten schrittweise auf die Nutzung von digitalen Medien vorbereitet und von ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen dabei begleitet werden. Der Bundesrat erachtet deshalb die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit als zentral. Hingegen hat er in seiner Antwort auf die Frage Farinelli auch festgehalten, dass er die Entwicklung von Regelungen in anderen Ländern weiterhin mit Interesse verfolgt. Basierend auf den Postulaten Vara (24.4480 «Santé psychique des jeunes et exposition aux réseaux sociaux : que fait-on ?») sowie Graf Maya (24.4592 «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen») ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob und inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sinnvoll sind. 2. Der Digital Services Act (DSA) enthält die Pflicht von Online-Plattformen, ein hohes Mass an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Unter Online-Plattformen fallen auch Social Media-Plattformen. Als mögliche Massnahmen nennt der DSA unter anderem Werkzeuge zur Altersüberprüfung und zur elterlichen Kontrolle. Die EU-Kommission ist derzeit daran, Leitlinien mit entsprechenden Empfehlungen zu erarbeiten. Dabei wird auch ein harmonisierter Ansatz zur Altersüberprüfung einbezogen. Diese Leitlinien sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr dieses Jahres verabschiedet werden. Das UVEK (BAKOM) ist daran einen Vorentwurf für die Regulierung grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu erarbeiten, der sich am DSA orientiert. Darunter sollen auch grosse Social Media-Plattformen wie zum Beispiel TikTok und Facebook fallen. Die Vorlage soll die Rechte aller Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. So sollen etwa durch Transparenz- und Berichtspflichten die Auswirkungen der Tätigkeiten grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auf die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer besser abgeschätzt werden können. 3. Gemäss dem Prinzip der Koregulierung sind die Branchenorganisationen im Film- sowie im Videospielbereich für die Ausgestaltung der Umsetzungsbestimmungen und damit auch für die Wahl des Alterskontrollsystems beim Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verantwortlich. Hingegen müssen die Branchenorganisationen ihre Vorschläge dem Bundesrat zur Prüfung und Verbindlicherklärung vorlegen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass möglichst datensparsame Lösungen zur Alterskontrolle eingesetzt werden. Er hat deshalb bereits mehrfach auf die E-ID als eine von verschiedenen möglichen Lösungen verwiesen. Das vom Parlament verabschiedete E-ID-Gesetz sieht vor, dass die E-ID als datensparsame Lösung zur Alterskontrolle eingesetzt werden kann. Im Rahmen des Programms E-ID gibt es keinen Austausch mit Social Media Anbieterinnen zum erfragten Kontext.