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24.4573 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Eine Analyse der Bundesgesetze durch EBP Switzerland (Fehlanreize beim Energieverbrauch), identifiziert 112 Massnahmen mit energetischem Fehlanreiz, in den Bereichen Energie, Klima, Verkehr, Landwirtschaft, Tourismus etc. Betroffen seien alle Arten von Regulierungen (auch fehlende), Subventionen, Steuern, Vorschriften aber auch Mängel bei Vollzug und Kontrolle.

Laut der Studie betreffen rund 40 % der identifizierten Massnahmen «Bereiche mit jährlichem Energieverbrauch über 30 TWh und beeinflussen den entsprechenden Verbrauch teilweise bis sehr direkt». Es gebe grosse Sparpotenziale, die durch den Abbau dieser Anreize erschlossen werden könnten.

Allein das Sparpotenzial von 7 vertieft untersuchten Anreizen scheint mit jährlich bis 10 TWh oder 5 % des Schweizer Gesamtenergieverbrauchs beträchtlich. Ein Abbau aller Fehlanreizen dürfte laut EBP «deutlich positive ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen» haben, etwa auf Grund der Reduktion von Treibhausgasen. Bei den Wirkungen auf Wirtschaft und öffentliche Hand zeigen sich teilweise «leicht bis deutlich negative Tendenzen», die meist nicht internalisierte externe Effekte widerspiegeln und bisherige Preisverzerrungen reduzieren.

Die Studie liefert einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten, um den in der Verfassung verankerten sparsamen Umgang mit Energie voranzutreiben.

Aufgrund der Ergebnisse der Studie wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Rund ein Jahr nach deren Publikation: Was sind aus seiner Sicht die wichtigsten Ergebnisse der EBP-Studie und wie beurteilt er sie, mit Blick auf die Versorgungssicherheit?

  2. Sieht er Möglichkeiten, das aufgezeigte Potenzial zu erschliessen? Wenn ja, welche sind das und wie geht er vor? Wenn nein, warum?

  3. Welche Fehlanreize bewirken nicht nur eine Steigerung des Energieverbrauches, sondern laut einer Studie von EPFL und Universität Lausanne (Climate impact of tax reliefs in Switzerland) zusätzlich klimaschädigend?

  4. Auf Grund der aufgezeigten Potentiale zur Behebung von Fehlanreizen beim Energieverbrauch und zur Internalisierung von negativen externen Effekten: Ist der Bundesrat einverstanden, dass deren Anpassung, allenfalls Aufhebung zur Versorgungssicherheit in der Schweiz, zur Entlastung des Finanzhaushaltes und zum Schutz des Klimas beitragen könnte? Wenn ja, was tut er und bis wann? Wenn nein, warum?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Studie «Fehlanreize beim Energieverbrauch – Analyse der Bundesgesetzgebung» (www.energiestiftung.ch > Publikationsportal > Studie > Studie "Fehlanreize beim Energieverbrauch") im Auftrag der Schweizerischen Energiestiftung enthält eine breite Auslegeordnung von Regulierungen, die direkt oder indirekt einen Bezug zum Energieverbrauch haben, inklusive dem Stromverbrauch. Eine Reduktion des Energieverbrauchs kann grundsätzlich die Versorgungssicherheit erhöhen. Die in der Studie vorgeschlagenen Regulierungen haben jedoch auch weitere Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, die im Detail abgewogen werden müssten. Diese Abwägungen würden den Rahmen der Beantwortung der vorliegenden Interpellation sprengen. 2. Die meisten Massnahmen, die in der Studie genannt werden, bedingen Gesetzesänderungen. Es ist im Ermessen des Parlaments diese, sofern opportun, einzuleiten. Einzelne Massnahmen hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe bereits umgesetzt (z.B. Erhöhung der Payback-Dauer in Zielvereinbarungen bei Unternehmen, Energieverordnung Art. 39 Abs. 1bis, EnV, SR 730.01). 3. Die Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) und der Universität Lausanne (UNIL) (www.epfl.ch > labs >LEURE > Recherche > Climat - politique > Impact climatique d'allègements fiscaux en Suisse) beschränkt sich auf Steuererleichterungen mit Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen und somit auf fossile Brenn- und Treibstoffe (ohne Stromverbrauch). 4. Die beiden Studien enthalten Massnahmen, welche grundsätzlich zur Versorgungssicherheit der Schweiz, der Entlastung des Finanzhaushalts sowie zum Schutz des Klimas beitragen können. Die Massnahmen müssen aber aufgrund aller möglichen Auswirkungen und nicht zuletzt auch politisch beurteilt werden. Dies geschieht in erster Linie im Rahmen von Gesetzgebungsprojekten. Das Parlament hat zudem den Bundesrat beauftragt, in der laufenden Legislatur eine Energieeffizienzstrategie auszuarbeiten (Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2023–2027, Art. 26, Massnahme 134). Dort wird auch das Thema der Fehlanreize adressiert.

Warum nützt der Bundesrat das Einsparpotenzial im Energiebereich nicht aus? | Lexipedia | Lexipedia