24.4599 · Interpellation · 2024-12-20
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die geplanten Tarifkürzungen bedrohen die Qualität und Verfügbarkeit von Therapieplätzen erheblich. Bereits jetzt fehlen insb. für Kinder und Jugendliche ausreichend Angebote. Eine Senkung der Tarife verschärft die Lage und macht den Beruf unattraktiv, da hohe Ausbildungskosten und niedrige Einkommen Fachkräfte in andere Bereiche abwandern lassen könnten.
Unbehandelte psychische Erkrankungen führen zu volkswirtschaftlichen Folgekosten wie Chronifizierung, Verschlechterung der Symptome, teureren stationären Behandlungen und langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Es wäre ineffizient, die günstigere ambulante Versorgung durch nicht kostendeckende Tarife zu gefährden.
Besorgniserregend ist der zusätzliche Druck der Krankenkassen während laufender Tarifverhandlungen.
Als Psychotherapeut*innen im TAMED-System noch delegiert arbeiteten, galten sie als Hilfskräfte. Der Wechsel zur selbständigen Leistungserbringung im Anordnungsmodell ist mit deutlich mehr Verantwortung und neuen Aufgaben aber auch mehr Kosten bei der Praxisführung verbunden. In den ursprünglichen Tarifverhandlungen (damals noch Delegierten Psychotherapie im TARDOC) war sogar ein höherer Tarif (mehr als. CHF 175.-) als der jetzige provisorisch Tarif im Anordnungsmodell vorgesehen, der von allen Tarifpartnern akzeptiert wurde. Angesichts der erhöhten Verantwortung und der steigenden Nachfrage wird mit den geplanten niedrigeren Tarifen jedoch die psychotherapeutische Versorgung ernsthaft gefährdet
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Welche Konsequenzen sieht der BR bei einer Tarifsenkung für die psychotherapeutische Versorgung?
Welche Folgen erwartet der BR durch eine mögliche Kostenverschiebung infolge von Tarifsenkungen – etwa hin zu teureren stationären Behandlungen, Belastungen der Taggeldversicherungen und der IV– und welche Massnahmen plant er, um diese zu verhindern?
Wie beurteilt der BR das Vorgehen der Krankenkassen, die während der laufenden Tarifverhandlungen zusätzlichen Druck ausüben und Kürzungsforderungen stellen? Wie wird der BR gewährleisten, dass die Verhandlungen fair und im Sinne der Patient*innen abgeschlossen werden?
Welche Massnahmen plant der BR, um die langfristige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten, insb. im Hinblick auf den hohen Bedarf und die grossen gesellschaftlichen Kosten unbehandelter psychischer Erkrankungen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Dem Bundesrat ist eine qualitativ hochstehende und für alle zugängliche medizinische Grundversorgung, auch im Bereich Psychotherapie, ein wichtiges Anliegen. Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden die Tarife und Preise in Verträgen zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt. Da die Tarifverhandlungen in der zulasten der OKP erbrachten psychologischen Psychotherapie noch nicht abgeschlossen werden konnten und es keinen vom Bundesrat genehmigten, gesamtschweizerischen Tarifvertrag gibt, haben die Kantone einen provisorischen Stundentarif von 154.80 Franken festgelegt. Die Festsetzung provisorischer Tarife stellt eine vorsorgliche Massnahme dar, damit die Vergütung von Leistungen auch ohne vereinbarte oder festgesetzte Tariflösung sichergestellt werden kann. Dieser provisorische Tarif liegt um etwas mehr als 16 Prozent über der durchschnittlichen Vergütung im Delegationsmodell, das bis zum 31. Dezember 2022 galt und in dem die Abrechnung via TARMED erfolgte.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat einen ersten Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie veröffentlicht, in dem für das Jahr 2023 Mehrkosten von 175–200 Millionen Franken errechnet wurden. Die Hälfte dieses Anstiegs kann auf die höhere Vergütung nach dem provisorischen Tarif zurückgeführt werden.
Sollten die definitiven Tarife von den provisorischen abweichen, können die Tarifpartner – je nach Situation die Versicherer oder die Leistungserbringer – allfällige Differenzen rückwirkend geltend machen. Da die Tarifverhandlungen noch laufen, kann sich der Bundesrat jedoch nicht zu den allfälligen Auswirkungen der künftigen Tarife auf die psychotherapeutischen Leistungen äussern. 2./4. Am 1. Juli 2022 ist der Wechsel vom Delegationsmodell auf das Anordnungsmodell in Kraft getreten. Seither können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbständig zulasten der OKP abrechnen. Diese Neuregelung sieht eine Verbesserung der Situation für Patientinnen und Patienten durch einen besseren Zugang zur Psychotherapie, eine bessere Versorgung im Krisen- oder Notfall und eine höhere Qualität der Leistung vor (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Leistungen und Tarife > Nicht-ärztliche Leistungen > Neuregelung der psychologischen Psychotherapie; www.bag.admin.ch > Gesetze & Bewilligungen > Gesetzgebung > Gesetzgebung Versicherungen > Gesetzgebung Krankenversicherung > Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen > Zulassung). Durch die verbesserte Versorgungssituation können psychische Erkrankungen rascher behandelt werden, damit sie nicht chronisch werden und keine Langzeitbehandlung erfordern. So lassen sich in manchen Fällen das Risiko eines Bezugs von Taggeldern und Invalidenrenten wie auch der Arzneimittelbedarf reduzieren. Mittels eines Monitorings und einer Evaluation sollen die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung vollständig überwacht und beurteilt und gegebenenfalls Massnahmen zu Anpassung der Regelungen festgelegt werden. Die Gesamtevaluation ist auf einen Zeithorizont von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Neuregelung ausgelegt. Daher sollten deren Ergebnisse abgewartet werden. 3. Es ist Sache der Kantone, die provisorischen Tarife festzusetzen. Die Kantone konsultieren die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer, bevor sie eine Entscheidung treffen. Das ist ein übliches Verfahren für Tarife von Leistungen in der OKP. Zudem wird mit der Festsetzung provisorischer Tarife nichts präjudiziert und, wie bereits erwähnt, können Rückforderungen nach dem Inkrafttreten definitiver Tarife geltend gemacht werden. Da die Höhe der potenziellen Rückforderungen jedoch mit der Zeit tendenziell steigt, ruft der Bundesrat die Tarifpartner dazu auf, sich rasch auf einen Entwurf eines Tarifvertrags zu einigen. Nationale Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern laufen derzeit noch und werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) begleitet.