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24.4613 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Am 11. Oktober gab die französische Ministerin für Partnerschaft mit den Gebietskörperschaften auf dem Kongress der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Haute-Savoie (F) an der Seite des französischen Wirtschaftsministers bekannt, sie habe das Dokument unterzeichnet, das die Erteilung der Konzession für die A412, die künftige Chablais- Autobahn zwischen Machilly und Thonon, an das Unternehmen Eiffage offiziell bestätigt. Abgesehen von den privaten Interessen des Unternehmens, das 55 Jahre lang die künftigen Mautgebühren kassieren wird, besteht ein allgemeines Interesse der Bevölkerung des Chablais und darüber hinaus des gesamten Genfer Beckens an der Erhaltung von Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen und Feuchtgebieten, um den Klimawandel zu reduzieren. Dabei sieht das Projekt die Versiegelung einer Fläche von 242 Fussballstadien vor.

Die Luftverschmutzung der betroffenen Region am Fusse des Mont-Blanc, einem Juwel Europas, weist regelmässig Spitzenwerte auf, die zum Teil durch den motorisierten Verkehr im Arve-Tal verursacht werden. Anstatt den Verkehr zu verlagern, wird dieses Autobahnprojekt, wie jeder Bau einer neuen Strasse, eine Sogwirkung haben und in der gesamten Region und somit auch auf der anderen Seite der Grenze, in der Schweiz, zu einem noch grösseren Verkehrsaufkommen führen. Mehr motorisierter Verkehr bedeutet auch mehr Lärm. Tatsächlich stellt Strassenlärm über die von ihm verursachte Umweltverschmutzung hinaus ein echtes Problem für die öffentliche Gesundheit dar. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft ihn als einen der wichtigsten Umweltfaktoren ein, die zu chronischen Krankheiten beitragen. Wer ständig starkem Lärm ausgesetzt ist, leidet vermehrt an Herz-Kreislauf-Störungen, Bluthochdruck und Schlafstörungen sowie allgemein unter einer Beeinträchtigung der Lebensqualität.

Liegen die detaillierten Studien und Dokumente zur Zunahme des Lärms in der Schweiz aufgrund der geplanten Chablais-Autobahn nun vor? Das UVEK hat diese Ergänzungen (gemäss seiner Antwort auf die Frage 21.7029) erwartet. Sie sind notwendig, um zu überprüfen, ob das Projekt der neuen Autobahn die Schweizer Gesetzgebung zum Lärmschutz einhält.

Stellungnahme des Bundesrates

Sowohl Frankreich als auch die Schweiz sind dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SR 0.814.06) beigetreten. Gemäss Anhang I Ziffer 7a des Übereinkommens fällt der Bau einer neuen Autobahn in den Anwendungsbereich der Konvention. Die Schweiz war zur Einschätzung gelangt, dass dieses Projekt erhebliche Umweltauswirkungen im Inland haben könnte, und hatte daher beantragt, am Verfahren mitzuwirken. Im Zuge der Konsultation, die 2018 von Frankreich initiiert wurde (Dossier verfügbar unter www.machilly-thonon.fr), kam der Bund zum Schluss, dass die Unterlagen ergänzt werden müssen (detaillierte Expertise der Lärmsituation), damit beurteilt werden kann, ob das Projekt für die neue Autobahn mit der Schweizer Gesetzgebung im Einklang steht. Anlässlich der jüngsten Gespräche hat Frankreich die Absicht geäussert, im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vertiefte Untersuchungen vorzulegen. Gemäss Zeitplan soll dies in den Jahren 2025 und 2026 der Fall sein. Im Rahmen dieses Verfahrens wird Frankreich eine weitere Konsultation durchführen. Seitens der Schweiz wird die Konsultation einschliesslich der öffentlichen Auflage vom UVEK durchgeführt und koordiniert.