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24.4616 · Postulat · 2024-12-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die folgenden Punkte zu verfassen:

- Eine mögliche Ausbildung von Milizdrohnenpilotinnen und -piloten in grossem Umfang.

- Eine mögliche Einführung von einer oder mehreren Ausbildungsstufen, um beispielsweise die Grundlagen zu priorisieren und dann eine Weiterbildung zu ermöglichen.

- Ob die Ausbildung für die Zivilisten geöffnet werden soll, um kurzfristig einen sehr grossen Teil des Schweizer Territoriums abzudecken.

Begründung

Die aktuellen Konflikte weltweit haben gezeigt, wie strategisch wichtig es für eine Armee ist, über eine Division von FPV-Drohnen (Quadrocopter, Flug mit Sicht aus der Ich-Perspektive) zu verfügen, die auch über die Ressourcen verfügt, um die Drohnen in optimalem Zustand einzusetzen.

Obwohl eine solche Division auch andere Investitionen erfordert (Material, Relaisantennen, Übungen unter realistischen Bedingungen usw.) beschränkt sich dieses Postulat auf den Aspekt der Ausbildung von Pilotinnen und Piloten. Höchstwahrscheinlich wird die Schweizer Armee demnächst FPV-Drohnen beschaffen, da diese ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Landesverteidigung bieten. Dank ihrer einfachen Handhabung, ihrer sehr niedrigen Kosten und ihres Nutzens werden diese Quadrocopter unweigerlich von allen Armeen der Welt beschafft werden.

Mit der Ausbildung von Pilotinnen und Piloten durch die Armee könnte sich die Schweiz als ein Land an der Spitze der Verteidigungstechnologie positionieren, mit einer Armee von Milizpilotinnen und -piloten, die in grosser Zahl ausgebildet werden und bereit sind, das Land im Ernstfall zu verteidigen.

Im Falle eines Konflikts könnten die Drohnenpilotinnen und -piloten beispielsweise Missionen im Bereich Überwachung, Aufklärung und Materialtransporte durchführen oder Sprengsätze abwerfen.

In Friedenszeiten könnten sie Kundgebungen überwachen und Behörden in bestimmten Such-, Rettungs- oder Polizeieinsätzen unterstützen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Armee ist die Wichtigkeit und die Bedeutung von Mini- und Mikrodrohnen für die moderne Kriegführung bekannt. Im Sommer 2023 wurde deshalb das Kompetenzzentrum Drohnen und Robotik Verteidigung der Armee gegründet. Zudem schuf das VBS im Juni 2024 unter der Leitung von armasuisse Wissenschaft und Technologie die Taskforce Drohnen, die sich unter anderem mit der Wirkung von Drohnen gegen Ziele am Boden auseinandersetzt. Des Weiteren prüft das VBS aufgrund der Erkenntnisse aus aktuellen Konflikten im Projekt "Mini-Drohne Neue Generation", wie FPV-Systeme zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit eingesetzt werden können. Angehörige der Armee können bereits heute aufgrund ihres zivilen Vorwissens in Wiederholungskursen an Mini- und Mikrodrohnen ausgebildet werden. Die Ausbildung findet jedoch mit klassischen und nicht mit FPV-Drohnen statt. Hinzu kommt, dass aktuell die Anzahl verfügbarer Drohnen noch begrenzt ist, was auch die Anzahl an Auszubildenden beschränkt. Eine Ausweitung dieser Ausbildung auf Rekrutenschulen wird im Rahmen eines kommenden Rüstungsprogramms mittels Nachbeschaffung von bereits eingeführten Drohnen angestrebt. Es ist jedoch nicht vorgesehen, eine eigene Formation von Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten zu schaffen. Vielmehr sollen diese dezentral in bestehende Formationen integriert werden. Für die eingeführten Drohnensysteme wird ein mehrstufiges Ausbildungsmodell angewendet. Es gibt drei Kategorien von Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten: Experte – Instruktor – Nutzer/Pilot. Mit diesem mehrstufigen Modell wird ermöglicht, dass auch bei einer Skalierung der Anzahl verfügbarer Drohnen, die Ausbildung sichergestellt werden kann. Dieses Modell könnte analog bei FPV-Systemen zum Tragen kommen, was aber noch abschliessend zu prüfen ist. Eine konkrete Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen in der Ausbildung, wie sie auf anderen Gebieten stattfindet, ist in Zukunft denkbar und wird geprüft. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Armee ist, Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten für zivile Einsatzkräfte auszubilden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den laufenden Arbeiten das Anliegen des Postulates erfüllt ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.