24.4631 · Motion · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass Stromkonzerne keine Enteignungsverfahren zur Realisierung von Windparkanlagen einleiten können.
Begründung
In der Schweiz sind derzeit über hundert Windparks mit rund tausend Windkraftanlagen geplant. Während einige Gemeinden diesen Projekten zugestimmt haben, wächst der Widerstand der direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die in unmittelbarer Nähe solcher Anlagen leben. Insbesondere wird kritisiert, dass die Stromkonzerne bei Widerstand mit Enteignungsverfahren oder rechtlichem Druck drohen. Ein solches Vorgehen ist nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar und führt zu erheblichem Unverständnis und Belastungen in der betroffenen Bevölkerung.
Die Praxis, juristischen Druck auszuüben, um umstrittene Projekte durchzusetzen, widerspricht dem Grundsatz der fairen und einvernehmlichen Zusammenarbeit. Stattdessen sollte der Dialog mit den Landbesitzerinnen und Landbesitzern sowie der betroffenen Bevölkerung im Vordergrund stehen, um tragfähige und konsensorientierte Lösungen zu finden.
Darüber hinaus ist die Schweiz aufgrund ihrer geografischen und klimatischen Verhältnisse kein typisches Windland. Windenergie trägt lediglich in begrenztem Umfang zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 bei. Der Fokus sollte daher stärker auf andere erneuerbare Energiequellen gelegt werden, die besser an die Rahmenbedingungen der Schweiz angepasst sind.
Der Bundesrat wird daher aufgefordert:
1. Maßnahmen zu ergreifen, um die Einleitung von Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit Windparkanlagen zu verhindern.
2. Den Stromkonzernen klar zu kommunizieren, dass Enteignungen keine akzeptable Lösung darstellen.
3. Den Dialog zwischen Stromkonzernen, Landbesitzerinnen und Landbesitzern sowie der betroffenen Bevölkerung zu fördern, um einvernehmliche Lösungen zu ermöglichen.
Dieser Vorstoss stellt sicher, dass demokratische Prinzipien gewahrt bleiben und die Interessen der Bevölkerung nicht zugunsten einer einseitigen Durchsetzung von Projekten geopfert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Für die Planung und Bewilligung von Windenergieprojekten und allfällige damit zusammenhängende Enteignungen sind die Kantone und Gemeinden zuständig (Art. 3 BV). Dabei kommt das kantonale Recht zur Anwendung, insbesondere die kantonale Enteignungsgesetzgebung. Der Bund ist nicht zuständig für Enteignungen im Zusammenhang mit Windenergieprojekten.Zur Enteignung von Grundeigentum wird ein formelles Verfahren durchgeführt, das – für Sachbereiche, in denen der Bund regelungskompetent ist – im Bundesgesetz vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG; SR 711) geregelt ist. Für Bereiche, die in kantonaler Kompetenz liegen, ist der Sachverhalt in den entsprechenden kantonalen Gesetzen geregelt. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind demokratisch legitimiert. Aus Sicht des Bundesrats sollten Enteignungsverfahren für Windenergieprojekte weiterhin gleich wie jene für andere Infrastrukturprojekte von öffentlichem Interesse behandelt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass Projektträger grundsätzlich kein Interesse haben, das Grundeigentum mittels Enteignungsverfahren zu erwerben, weshalb ein solches Vorgehen im Zusammenhang mit Windenergieprojekten nach Kenntnis des Bundesrates kaum zur Anwendung gelangt. 3. Die kantonalen Verfahren zur Richt- und Nutzungsplanung sehen eine Mitsprache der Bevölkerung vor, sodass einvernehmliche Lösungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen gefördert werden. Auch im Rahmen der Baubewilligungsverfahren nach kantonalem Recht werden zweckmässige Lösungen mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern gesucht. Einzelne Kantone fördern in diesem Zusammenhang bereits weitergehende Dialogplattformen im Rahmen der Planung von Windenergieanlagen (bspw. Kt. VD). Im Rahmen des Programms «EnergieSchweiz» fördert der Bund bereits seit vielen Jahren den Dialog mit der Bevölkerung und berät Unternehmen und Gemeinden bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Ziel des Programms ist es, die Energieeffizienz zu steigern und die erneuerbaren Energien zu fördern. Dabei werden verschiedene Instrumente und Plattformen angeboten, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren fördern. Im Bereich von Windenergieprojekten werden zudem Informationsanlässe für die Bevölkerung unterstützt. Ergänzend dazu ist derzeit ein Leitfaden für Kantone und Gemeinden sowie Projektträger zum partizipativen Einbezug der Bevölkerung in Erarbeitung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.