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24.4664 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Knesset hat beschlossen, die Aktivitäten der UNRWA auf israelischem Territorium zu verbieten. Derweil halten die Kriegsverbrechen des Staates Israel im Gazastreifen und seine Angriffe auf die libanesische Zivilbevölkerung weiter an. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wird die Schweiz ‒ als Vertragspartei des Römer Statuts ‒ die jüngste Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs umsetzen, der einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und Verteidigungsminister Yoav Galant erlassen hat?

  • Wird der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um jegliche militärische Zusammenarbeit und jeglichen Handel mit Kriegsmaterial mit dem israelischen Staat zu beenden?

  • Wird der Bundesrat allfällige Kooperationen von in der Schweiz ansässigen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen mit am Konflikt beteiligten Institutionen prüfen, um diesen gegebenenfalls ein Ende zu setzen? Eine mögliche Beteiligung von Schweizer Akteuren an Vorbereitungshandlungen zu Kriegsverbrechen muss unterbunden werden.

  • Laut dem Internationalen Gerichtshof muss Israel alle Siedlungsaktivitäten einstellen. Die EU hat israelische Siedlerinnen und Siedler, welche die Rechte von Palästinenserinnen und Palästinensern verletzt haben, mit Sanktionen belegt (Einreiseverbot und Sperrung von Vermögenswerten). Wird die Schweiz diese EU-Sanktionen übernehmen?

  • Immer wieder behindert Israel die Herstellung und Auslieferung palästinensischer Produkte (landwirtschaftliche wie auch industrielle Erzeugnisse). Warum verurteilt der Bundesrat diese illegale Blockade der palästinensischen Wirtschaft nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1: Gestützt auf die Zusammenarbeitsverpflichtung mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) müsste die Schweiz – sofern zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Festnahmeersuchen des IStGH besteht – grundsätzlich die Beschuldigten bei deren allfälligen Einreise in die Schweiz verhaften und das Überstellungsverfahren an den IStGH einleiten. Betrifft der Haftbefehl ein amtierendes Staats- oder Regierungsoberhaupt, das nach dem Völkerrecht Immunität geniesst, so entscheidet der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über die Immunitätsfragen, die sich bei der Vollstreckung eines Ersuchens stellen.

Frage 2: Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse 24.3350, 23.4467, 23.7887 und 21.1039 dargelegt hat, beschränkt die Schweiz die militärischen Kontakte mit Israel aktuell auf einen Informationsaustausch insbesondere im Kontext laufender Beschaffungsprojekte für die Schweizer Armee. Darüber hinaus unterhalten die Schweiz und Israel derzeit keine militärische Kooperation. Weiter werden definitive Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Israel derzeit nicht bewilligt. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf besteht.

Frage 3: Die wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel erfolgen auf Basis von direkten, bottom-up Kontakten gemäss der Autonomie der Akteurinnen und Akteure des Bereiches Bildung, Forschung und Innovation (BFI) der Schweiz entstanden. Der Bundesrat verfügt über keinen umfassenden Überblick über die direkte Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und israelischen Akteuren im BFI-Bereich. Es existieren keine völkerrechtlichen Verträge zur Zusammenarbeit im BFI-Bereich zwischen der Schweiz und Israel. Der Bundesrat erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten Corporate Social Responsibility (CSR)-Standards wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen. Der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz für diese Leitsätze fördert deren Beachtung und Umsetzung. Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte werden in der Schweiz im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans konkretisiert. Massnahmen sind beispielsweise die Durchführung von Anlässen zur Sensibilisierung der Unternehmen oder die Bereitstellung eines digitalen Tools für Schweizer Unternehmen zur Identifizierung von Risiken in ihrer Wertschöpfungsketten. Mit dem aktualisierten Nationalen Aktionsplan werden zusätzlich Universitäten und sonstige Ausbildungseinrichtungen durch die Verwaltung über das Thema «Unternehmen und Menschenrechte» informiert, um künftige Führungskräfte für die Unternehmensverantwortung zu sensibilisieren. Unternehmen, welche mit den Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten handeln, dort investieren oder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, werden über die rechtlichen Risiken ihrer Tätigkeit durch das SECO und anderen Verwaltungseinheiten persönlich informiert.

Frage 4: Die EU hat im Rahmen ihres thematischen Sanktionsregimes im Menschenrechtsbereich unter anderem Massnahmen gegen einzelne extremistische israelische Siedler ergriffen. Die Schweiz entscheidet jeweils anhand einer fundierten Güterabwägung, ob sie die Sanktionen der EU übernimmt. In die Abwägung fliessen beispielsweise aussenpolitische, aussenwirtschaftliche oder rechtliche Überlegungen. Auf dieser Grundlage hat die Schweiz bis anhin keine thematischen Sanktionen der EU übernommen.

Frage 5: Die Schweiz erwartet von Israel, dass es seine Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, einschliesslich der UNO-Charta und des humanitären Völkerrechts, u.a. als Besatzungsmacht, erfüllt und weist in den bilateralen und multilateralen Gremien konsequent darauf hin. Gemäss humanitärem Völkerrecht darf die Besatzungsmacht keine Massnahmen ergreifen, die zu dauerhaften Veränderungen, insbesondere in sozialer, wirtschaftlicher und demografischer Hinsicht, führen. Die Besatzungsmacht ist somit verpflichtet, in dem besetzten Gebiet ein möglichst normales Leben aufrechtzuerhalten - dazu gehört auch die Entfaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten - und dieses Gebiet im Interesse der ansässigen Bevölkerung zu verwalten.

Beendigung jeglicher militärischen Zusammenarbeit mit Israel und Umsetzung des Entscheids des Internationalen Strafgerichtshofs | Lexipedia | Lexipedia