Lexipedia

24.4665 · Motion · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Zum Schutz junger Fahrerinnen und Fahrer soll Artikel 6 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) wie folgt geändert werden:

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer 1: Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für die Unterkategorie A1 für "Kleinmotorräder: 16 Jahre".

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer 2: Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für die Unterkategorie A1 für "die übrigen Fahrzeuge: 18 Jahre".

Begründung

Vor der Änderung vom 14. Dezember 2018, welche 2021 in Kraft getreten ist, legte Artikel 6 VZV bei der Unterkategorie A1 die folgenden Mindestalter fest: 16 für das Führen von Kleinmotorrädern und 18 für das Führen von übrigen Fahrzeuge, die in diese Unterkategorie fallen. Die Änderung vom 14. Dezember 2018 hat diese Altersgrenze auf 15 bei Kleinmotorrädern beziehungsweise 16 bei den übrigen Fahrzeugen der Unterkategorie A1 gesenkt. Das Ziel dabei war, die Schweizer Kategorien mit denen der Europäischen Union zu harmonisieren.

Heute zeigt die Erfahrung, dass diese Änderung gefährlich war. Ermöglicht man Jugendlichen, die über eine erhöhte Risikoneigung verfügen, Zugang zu schnellen Fahrzeugen, so läuft dies dem Schutz der Jugend zuwider, einem der wichtigsten Ziele des Staats.Dies ist umso drängender, als diese Art der Fortbewegungsmittel je länger je mehr andere Fortbewegungsmittel ersetzt.

Seit der oben genannten Änderung verzeichnen die Statistiken eine Übervertretung von jungen Fahrerinnen und Fahrern bei Strassenverkehrsunfällen, insbesondere bei solchen mit Kleinmotorrädern. So kam es 2022 bei über 120 Jugendlichen zwischen 15 und 17 zu schweren Verletzungen bei Unfällen mit dem Motorrad – zwei sind sogar ums Leben gekommen. 2023 wurden 163 schwere Unfälle verzeichnet. Gegenüber der Zeit vor der Verordnungsrevision haben sich die Zahlen verdreifacht. Damals ist es bei dieser Altersgruppe im Schnitt zu 56 schweren Unfällen pro Jahr gekommen (https://www.bfu.ch/de/die-bfu/medien/toeffunfaelle-verharren-auf-hohem-niveau).

Diese Motion zielt darauf ab, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen und eine bessere Vorbereitung der jungen Fahrerinnen und Fahrer sicherzustellen. Dies umso mehr, da es zurzeit keinerlei obligatorischen Übungsstunden gibt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Als flankierende Massnahme zur Herabsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre zum Führen von Motorrädern mit 125 cm3 sowie auf 15 Jahre zum Führen von Kleinmotorrädern hat der Bundesrat per 1. Januar 2021 die obligatorische praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschülerinnen und -Fahrschüler der Unterkategorie A1 von acht auf zwölf Stunden erhöht. Der Bundesrat evaluiert derzeit das Unfallgeschehen, da sich die Zahl der schwerverunfallten 16- und 17-Jährigen, die seit Anfang 2021 Motorräder mit 125 cm3 führen dürfen, erhöht hat. Er möchte sich gestützt auf diese bereits laufende Evaluation des Unfallgeschehens ein Bild über den Handlungsbedarf und allfällige Massnahmen machen. Diese Evaluation wird 2025 ausgewertet. Dabei sollen verschiedene Massnahmen, wie eine Erhöhung des Mindestalters, aber auch Anpassungen in der Fahrausbildung geprüft werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.