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24.4675 · Postulat · 2024-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen einen Bericht zu erstellen über Neuorientierungsangebote für Personen, die aus der Sexarbeit aussteigen möchten. Der Bericht soll den staatlichen Handlungsbedarf ermitteln, damit bedarfsgerechte Neuorientierungsangebote für solche Personen gewährleistet werden. Dazu sollen bestehende Angebote in den Kantonen sowie Studien analysiert werden, um die Nachfrage nach solchen Programmen zu bewerten und zu prüfen, ob die aktuellen Angebote dieser Nachfrage gerecht werden. Zudem sollen die Hindernisse identifiziert werden, die es betroffenen Personen erschweren, sich neu zu orientieren.

Der Bericht soll sich zu folgenden Bereichen äussern, die für die Neuorientierung solcher Personen relevant sind:

1. Rechtlicher Status der Betroffenen;

2. Sichere und erschwingliche Unterkünfte;

3. Psychotherapeutische Betreuung;

4. Begleitendes Case Management;

5. Ausbildungsangebote zur beruflichen Neuorientierung (für anerkannte Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse), Angebote für die Reintegration in den Arbeitsmarkt sowie Angebote für den Spracherwerb;

6. Nachhaltige Reintegrationsprogramme in den Heimatländern;

7. Netzwerk sensibilisierter Spezialisten und Fachstellen;

8. Vernetzung und Kooperation der Akteure und Angebote aller Ebenen;

9. Langfristige Finanzierung der Neuorientierungsprogramme sowie der Förderung bestehender Angebote;

10. Flankierende Informations- und Aufklärungsarbeit für die Betroffenen.

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass die grosse Mehrheit der Personen, die sich in der Schweiz prostituieren, dies aus wirtschaftlicher oder sozialer Notlage tun, wie der Bundesrat in den Schlussfolgerungen seines Berichts “Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung” (2015) feststellte. Prostitution ist mit überdurchschnittlich hohen gesundheitlichen und psychischen Risiken und zum Teil auch mit Gewalt verbunden.

Im genannten Bericht betonte der Bundesrat ausdrücklich die Förderung von Ausstiegshilfen als mögliche Massnahme, für die grundsätzlich die Kantone zuständig sind. In einigen Kantonen bestehen bereits solche Angebote. Bis jetzt fehlt aber eine gesamtschweizerische Übersicht. Ziel dieses Postulates ist, eine solche Übersicht zu schaffen, erfolgreiche Best-Practice-Modelle zu identifizieren und so den Kantonen ein Hilfsmittel in die Hand zu geben zum Aufbau oder zur Verbesserung eigener Angebote.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Postulats, dass ausstiegswillige Sexarbeitende unterstützt werden sollten. Das hat er mehrmals bekräftigt, unter anderem bereits in seiner Antwort auf die Motion 22.3980 Streiff-Feller «Wirksame Ausstiegsprogramme zur beruflichen und sozialen Neuorientierung für Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen».Für die Regelung der Prostitution sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Sie erlassen Vorschriften zur Bekämpfung der Gewalt an Sexarbeitenden und verantworten die Verbesserung ihrer rechtlichen Stellung. In der Schweiz gibt es verschiedene kantonal und kommunal finanzierte Anlauf- und Beratungsstellen für Sexarbeitende. 30 solcher Stellen gehören dem nationalen Dachverband ProCoRe an. Diese und weitere Stellen, die nicht Mitglied dieses Netzwerkes sind, unterstützen ausstiegswillige Personen. Sie organisieren Sprachkurse und Schulungen zur Stärkung der Kompetenzen bei der Stellensuche. Einige Beratungsstellen arbeiten mit ausgewählten Arbeitgebenden zusammen und vermitteln den Sexarbeitenden alternative Arbeitsmöglichkeiten. Auch Notwohnungen werden ihnen zur Verfügung gestellt, in denen sie im Bedarfsfall untergebracht werden können. Anlaufstellen existieren auch speziell für Sans-Papiers. Diese Beratungsstellen werden zum Teil von kantonalen Behörden unterstützt.Werden Sexarbeitende Opfer einer Straftat und dadurch unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt, so können sie die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG, SR 312.5) beanspruchen. Die Beratungsstellen leisten bei Bedarf sofortige und längerfristige Hilfe.Wie bereits in der Antwort auf die Motion 22.3980 Streiff-Feller dargelegt, sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundes beschränkt und betreffen die Kriminalprävention und Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen. Fedpol kann gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) Präventionsmassnahmen Dritter finanziell unterstützen, um Sexarbeitende vor Straftaten zu schützen. Fedpol verfügt dafür über ein jährliches Budget von 200'000 Franken. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, genügend Ressourcen für ein nachhaltiges, professionelles und bedürfnisorientiertes Beratungsangebot für Sexarbeitende zur Verfügung zu stellen. Wie der nationale Dachverband ProCoRe in seiner im 2023 publizierten Stellungnahme explizit zur beruflichen Neuorientierung festgehalten hat, gilt es vor allem, die bestehenden Beratungsstellen, die regional vernetzt sind und langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Menschen im Sexgewerbe haben, zu stärken. Aus Sicht des Bundesrates ist es in Zeiten der Digitalisierung und der Nutzung moderner Technologien zudem wesentlich, auch diese Mittel zu nutzen, um - gerade in Regionen, wo niederschwellige Beratungsangebote für Sexarbeitende fehlen - mit hochmobilen und isolierteren Sexarbeitenden in Kontakt zu treten und Hilfe anzubieten. Fedpol unterstützt ein entsprechendes national konzipiertes Projekt von ProCoRe in den Jahren 2025/2026. Zu den Themen Prostitution, Ausstieg und berufliche Neuorientierung existiert in- und ausländische (Fach)Literatur. Die Erarbeitung eines Postulatsberichtes brächte diesbezüglich kaum einen Mehrwert und ist damit nicht zielführend .

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.