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24.468 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Artikel 16 (Sanierungspflicht) des Umweltschutzgesetzes (USG) wird so geändert, dass die Sanierung von Strassen nach der gesundheitlichen Dringlichkeit priorisiert wird, das heisst nach der Anzahl der Personen, die übermässigem und andauerndem Lärm ausgesetzt sind. Die Änderung muss sich auf den Strassenlärm unter dem Aspekt des Schutzes von Menschen beziehen.

Begründung

Lärm ist ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Lärm als einen der wesentlichen Umweltfaktoren ein, die zu chronischen Krankheiten beitragen. Ein permanent hoher Lärmpegel führt zu Herz-Kreislauf-Störungen, hohem Blutdruck, Diabetes (jährlich 2500 neue Fälle in der Schweiz), Schlafstörungen und einer allgemeinen Verminderung der Lebensqualität. In der Schweiz leidet eine von fünf Personen unter übermässigem Lärm, in städtischen Gebieten sogar eine von drei Personen. Strassenlärm verursacht jährlich hunderte Fälle von frühzeitigem Tod, wobei etwa 450 Todesfälle auf diese Form der Umweltbelastung zurückgeführt werden. Zudem führt sie zu einem Verlust des Immobilienwerts von 1 Prozent pro 5 dB zusätzlichem Lärm. Insgesamt kostet der Strassenlärm der Schweiz laut dem Bundesamt für Raumentwicklung jährlich zwei Millionen Franken.

Laut dem Bundesamt für Umwelt sind «trotz der unternommenen Anstrengungen immer noch viele Menschen in der Schweiz schädlichem oder lästigem Strassenlärm ausgesetzt». 1,6 Millionen Menschen sind derzeit einem Lärmpegel über dem geltenden Grenzwert ausgesetzt. Es wird zu wenig in die Verminderung der Lärmbelastung investiert, und die Schutzmassnahmen unterscheiden sich von Region zu Region, sei es aufgrund von finanziellen oder technischen Beschränkungen.

Mehr als 90 Prozent der von Strassenlärm betroffenen Menschen leben in grossen Siedlungszentren oder in der Peripherie. Angesichts der Tatsache, dass 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung in den Agglomerationen lebt, muss die Bekämpfung von Lärm zu einer nationalen Priorität gemacht werden.

Mit einer Sanierung des Strassennetzes durch Massnahmen an der Quelle wie Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbegrenzungen, lärmarme Beläge oder, wo dies möglich ist, durch Lärmschutzwände, kann wirksam gehandelt werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Fahrweise, um unnötigen Motorenlärm zu vermeiden.