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24.4685 · Motion · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von der Möglichkeit des Opting-out Gebrauch zu machen, sodass die Schweiz diese Anpassungen nicht übernehmen muss.

Begründung

Am 13. November 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eröffnet.

Einmal mehr geht es darum, Regeln zu übernehmen, die von einer supranationalen Organisation erlassen wurden, im vorliegenden Fall der Weltgesundheitsorganisation (WHO), einer Agentur der Vereinten Nationen.

Bei den Anpassungen an den IGV handelt es sich um die Änderungen, die die Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 verabschiedet hat.

Der Bundesrat betont, dass die Umsetzung der Anpassungen keine Änderungen auf Gesetzesebene notwendig macht. Das bedeutet, dass sich das Parlament und die Bevölkerung nicht zu dieser Vorlage werden äussern können,

und dies obwohl die neuen Regeln verbindlich sind und möglicherweise erhebliche Auswirkungen haben werden. Es handelt sich also nicht um Anpassungen rein technischer Natur.

Beispiele:

- Die WHO wird eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite erklären können; dabei kann sie Bestimmungen erlassen, die die Schweiz übernehmen muss.

- Die WHO wird Massnahmen im Bereich der Gesundheit beschliessen können, aber auch des Klimas.

- Es wird die Pflicht eingeführt, «Desinformation» zu bekämpfen, also eine Form der Zensur.

- Es wird eine Pflicht zur Zusammenarbeit festgelegt, auch in finanziellen Angelegenheiten. Die WHO strebt eine Vervielfachung ihres Jahresbudgets an, das heute bei 3 Milliarden Dollar liegt. Man kann sich also ausmalen, dass auch die Schweiz zur Kasse gebeten werden wird.

Es gibt daher Grund zur Annahme, dass die IGV nicht «zum Schutz der Bevölkerung» angepasst werden, wie dies im irreführenden Titel der Medienmitteilung des Bundesrates steht, sondern dass die Anpassungen – zum x-ten Mal – zulasten der Souveränität der Schweiz gehen werden.

Deshalb verlange ich, dass die Schweiz die Anpassungen der IGV nicht übernimmt und dass der Bundesrat von der Möglichkeit des Opting-out Gebrauch macht, eine Möglichkeit, die in der offiziellen Medienmitteilung des Bundesrates noch nicht einmal erwähnt wird.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (SR 0.818.103; nachfolgend: IGV) sind ein rechtlich bindendes Instrument, das die Schweiz seit rund 70 Jahren aktiv nutzt, um die Bevölkerung bestmöglich vor allfälligen grenzüberschreitenden Krankheitsausbrüchen zu schützen. Über die IGV erhält die Schweiz zum Beispiel seit dem letzten Sommer regelmässig aktuelle Informationen zum Ausbruch einer neuen Mpox Variante in Afrika, zu ihrer Verbreitung und ihrer koordinierten Bewältigung. Um künftig die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten effektiver verhüten und bekämpfen zu können, haben die 196 Vertragsstaaten der IGV im Juni 2024 gemeinsam eine Reihe von hauptsächlich technischen Anpassungen beschlossen. Der Bundesrat hat am 13. November 2024 eine Vernehmlassung zu den verabschiedeten Anpassungen der IGV eröffnet (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen > Vernehmlassung 2024/87), um die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren interessierten Kreise zu konsultieren, sowie die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden parallel zu dieser Vernehmlassung konsultiert. Die Vernehmlassung läuft bis am 27. Februar 2025. Die Analyse der angepassten IGV im Rahmen des erläuternden Berichts des Bundesrats zur Vernehmlassungsvorlage zeigt klar auf, dass die Souveränität der Mitgliedstaaten nicht eingeschränkt wird. Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik und Massnahmen im Pandemiefall entscheiden. Das EDI wurde beauftragt, dem Bundesrat über die Ergebnisse der Vernehmlassung Bericht zu erstatten. Ein vorsorgliches «Opting out» vor der Auswertung der laufenden Vernehmlassung ist aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig. Auf der Basis des Ergebnisberichts aus der Vernehmlassung wird der Bundesrat über die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der Fristen entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Internationale Gesundheitsvorschriften. Die Schweiz soll von der Möglichkeit des Opting-out Gebrauch machen | Lexipedia | Lexipedia