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24.4688 · Motion · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, auf die für den 1. Januar 2025 angekündigte Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu verzichten.

Begründung

Die LSVA belastet den Strassentransportsektor bereits jetzt enorm. Die Transportunternehmen haben grossen Konkurrenzdruck und erwägen nicht selten, die LSVA vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden abzuwälzen. Entsprechend beeinflusst sie das Preisniveau in der Schweiz erheblich. Die für den 1. Januar 2025 angekündigte Erhöhung der LSVA wird mit der «allgemeinen Teuerung» «gerechtfertigt», wobei die Notwendigkeit der Erhöhung nicht erwiesen ist. Sie wird lediglich die Situation weiter verschärfen, zum Nachteil der Transportunternehmen, aber vor allem der Bevölkerung, die bereits jetzt unter den steigenden Lebenshaltungskosten leidet.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe d des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) vom 19. Dezember 1997 (SR 641.81) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, die Tarife der LSVA an die Teuerung anzupassen. Die Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) vom 20 September 2024 (AS 2024 522), mit welcher die Abgabetarife um fünf Prozent erhöht wurden, ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die LSVA-Tarife waren letztmals im Jahr 2012 teuerungsbedingt angehoben worden, und zwar um 0,97 Prozent. Bei seinem Entscheid stützte sich der Bundesrat auf eine Analyse der Preisentwicklung in der Transportbranche und auf die Grundsätze der schweizerischen Verlagerungspolitik. Infolge der gestiegenen Trassen- und Energiepreise im Bahnsektor hatte der Schienengüterverkehr gegenüber dem Schwerverkehr auf der Strasse an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Nach Anhörung der interessierten Kreise gelangte der Bundesrat zum Schluss, dass die Ankündigung einer Erhöhung der LSVA-Tarife ein Jahr im Voraus den Transportunternehmen genügend Zeit für Preisverhandlungen mit ihren Kundinnen und Kunden lassen würde. Ein Widerruf der inzwischen rechtskräftigen Tariferhöhung wäre überdies mit erheblichen administrativen Hürden verbunden. Ausserdem haben sich die wirtschaftlichen Eckdaten, auf welchen der Entscheid für die Anhebung beruht, nicht verändert. Eine Rückgängigmachung der Tariferhöhung würde zu Marktunsicherheit führen.Der Bundesrat wird die Entwicklung der Inflation weiterhin regelmässig prüfen und die erforderlichen Massnahmen treffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.