24.7119 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Tagesanzeiger schreibt, dass gemäss Branchenverband Scienceindustries künftig kaum noch Zulassungsanträge für neue und moderne Mittel gestellt würden. Das lohne sich nicht einmal mehr für die multinationalen Unternehmen. Der Grund: Der Schweizer Markt sei zu klein, um die hohen Gebühren zu refinanzieren. Ähnlich sieht es KMU-Unternehmer Dr. Jürg Burkhard.
Ist der Bundesrat bereit, die VO vernunftbasiert auszugestalten, um die negativen Auswirkungen, auch auf die Fruchtfolge, einzudämmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Vernehmlassung des Eidgenössischen Departments des Innern zur Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Gebührenverordnung BLV läuft noch bis zum 29. März 2024. Einerseits wird darin die Erneuerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Damit soll sich das System in der Schweiz an dasjenige der EU angleichen. Die Dossieranforderungen für die Erneuerung in der Schweiz entsprechen denjenigen der EU. Sofern die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in einem EU-Mitgliedsstaat erneuert wird, müssen für die Schweiz hierfür keine zusätzlichen Daten erarbeitet werden. Andererseits wird eine Gebührenerhöhung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Damit soll der Kostendeckungsgrad des Zulassungsverfahrens des Bundes von aktuell weniger als 2% auf 40% erhöht werden. Die Gebühren wären damit immer noch tiefer als in EU-Mitgliedstaaten, die eine ähnliche Grösse wie die Schweiz haben (Belgien oder Österreich). Der Bundesrat wird in Kenntnis der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Gebühren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befinden.