24.7136 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Wegleitung des BA für Sozialversicherungen ist festgehalten, dass Ladestationen (Wallbox) die vom Arbeitgeber finanziert werden, bei den Sozialabgaben wie die Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeuges einzustufen ist.
- Ist es tatsächlich im Sinne des Bundesrates, dass auf Ladestationen, die vom Arbeitgeber finanziert werden, entsprechende Sozialbeiträge zu entrichten sind?
- Wie werden die Installationskosten und Verstärkung des Hausanschlusses eingerechnet?
- Wie beurteilt der BR diese Praxis?
Stellungnahme des Bundesrates
Da es für den Betrieb eines E-Fahrzuges zwingend einer Ladestation bedarf, sind die entsprechenden Kosten für die Berechnung des Privatanteils vollumfänglich mitzuberücksichtigen, da es sich, wenn vom Arbeitgeber finanziert, um AHV-pflichtigen Naturallohn handelt. Der Bundesrat befürwortet diese Praxis, die sich an bisher bekannter kantonaler Steuerpraxis orientiert.