24.7142 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Dank eines Abkommens mit Frankreich kann ein schweizerisch-französischer Doppelbürger mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz seinen Militärdienst in Frankreich leisten. Frankreich hat die Wehrpflicht aber ausgesetzt. Demnach hat der schweizerisch-französische Doppelbürger in Frankreich de facto nur einen Tag («Journée d’appel de préparation à la défense») zu absolvieren und ist dann in der Schweiz von jeglicher Militärdienstpflicht befreit.
Wie lange will der Bundesrat diese Ungerechtigkeit gegenüber Soldaten mit nur schweizerischer Nationalität noch hinnehmen, obwohl wir einen Mangel an Soldaten haben?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)