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24.7162 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Laut «Blick» hat die Invalidenversicherung einen Oberwalliser mehrmals zu einem Gutachten nach St. Gallen geschickt – teilweise ohne Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln am selben Tag zurückzufahren.
1. Warum vergütet die IV die Hotelkosten in einem solchen Fall nicht von sich aus, sondern erst nach Veröffentlichung des Vorfalls in einer Zeitung?
2. Die Rückerstattung einer Hotelübernachtung ist auf 37.50 Franken begrenzt. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die IV ihre Praxis überdenken und die Beträge an die Realität anpassen sollte?

Sind die im Rahmen eines Gutachtens anfallenden Kosten an die Realität anzupassen? | Lexipedia | Lexipedia