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24.7167 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 23.4149 «Nicht fachgerechte Injektionsbehandlungen mit Hyaluronsäure» sagt der Bundesrat, es liege «in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden sich vorgängig über die behandelnde Einrichtung zu informieren». Es darf nicht erwartet werden, dass Patient/innen die Medizinprodukteverordnung kennen und sich der möglichen Folgeschäden bewusst sind.
Wie will der Bundesrat den Anspruch der Patientensicherheit erfüllen?

Hyaluron: Patientinnen aktiv vor möglichen Folgeschäden schützen | Lexipedia | Lexipedia