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24.7234 · Fragestunde. Frage · 2024-03-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 20. Februar 2024 publizierte der EGMR das Urteil im Fall Wa Baile v. Switzerland. Die Schweiz wird darin mehrfach wegen Verstössen gegen das Diskriminierungsgebot und fehlendem wirksamen Rechtsbehelf verurteilt.
- Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dem EGMR-Urteil?
- Welche Massnahmen und Gesetze zur zukünftigen Verhinderung von Racial/Ethnical Profiling durch Sicherheitsbehörden plant der Bundesrat?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Urteil des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte vom 20. Februar 2024 ist nicht endgültig. In Ausnahmefällen können die Parteien innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Urteils die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer des Gerichtshofs beantragen. Praxisgemäss prüft das Bundesamt für Justiz derzeit, ob ein Antrag auf Verweisung an die Grosse Kammer im vorliegenden Fall angezeigt ist. Zu diesem Zweck konsultiert es die involvierten Stellen. Dies sind in diesem Fall die Behörden des Kantons Zürich und das Bundesgericht. Sollte kein Antrag auf Verweisung an die Grosse Kammer gestellt oder ein solcher abgewiesen werden, wird das Urteil endgültig. In diesem Fall werden die für die Umsetzung des Urteils zuständigen Stellen prüfen, ob und gegebenenfalls welche Massnahmen zu treffen sind.

Konsequenzen aus dem Urteil des EGMR bezüglich Racial/Ethnical Profiling | Lexipedia | Lexipedia