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24.7252 · Fragestunde. Frage · 2024-05-27

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 69 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ändert die Bundeskanzlei im Rahmen der Vorprüfung einer Volksinitiative den Initiativtitel, wenn dieser irreführend ist oder zu Verwechslungen Anlass gibt.
- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Titel zu Verwechslungen Anlass gibt oder irreführend ist?
- Muss der Titel einer Volksinitiative korrigiert werden, wenn er Inhalte enthält, die Initiativtext nicht vorkommen?