24.7300 · Fragestunde. Frage · 2024-05-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Jean Daniel Ruch veröffentlicht am 12. Juni seine Memoiren. In diesen legt er vertrauliche und geheime Gespräche offen (u.a. mit türkischen Vertretern über die Friedensbemühungen im Ukraine Konflikt).
- Sind (Alt-) Botschafter an keine Schweigepflicht gebunden?
- Wer will mit der Schweiz noch vertraulich sprechen, wenn nachher alles in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird?
- Was unternimmt der Bundesrat gegen Alt-Botschafter Jean Daniel Ruch, damit er seine Geheimnisverletzungen nicht weiterverbreitet?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Personal des EDA untersteht den Pflichten gemäss Bundespersonalgesetzgebung. Neben der Pflicht zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und des Bundes gelten für die Angestellten unter anderem auch das Berufs-, Geschäfts und Amtsgeheimnis. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Treuepflicht der Bundesangestellten. Die Pflicht zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.Herr Jean-Daniel Ruch hat den Entwurf seiner Memoiren den zuständigen Stellen im EDA vorgelegt und die notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten akzeptiert.