24.7343 · Fragestunde. Frage · 2024-05-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 24. Mai 2024 erliess der Internationale Gerichtshof (IGH) neue vorsorgliche Massnahmen, mit denen Israel aufgefordert wurde, seine Militäroperationen in Rafah einzustellen; nach Ansicht des IGH sei dies die einzige wirksame Massnahme , um einen Völkermord zu verhindern. Israel hat dazu nichts verlauten lassen.
Besteht unter diesen Umständen die Gefahr, dass die Schweiz wegen ihrer vollständigen oder teilweisen Weigerung, weiterhin Zahlungen an die UNRWA zu leisten - die einzige Agentur, die humanitäre Hilfe für die Menschen in Gaza leisten kann -, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen oder Völkermord angeklagt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)