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24.7383 · Fragestunde. Frage · 2024-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Beim Übergang in die selbständige Lebensführung stehen Heim- und Pflegekinder vor zusätzlichen, hauptsächlich strukturell bedingten Herausforderungen. Für staatliche Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen. Dementsprechend sind die Regelungen sehr unterschiedlich.
Was kann der Bundesrat zur Rechtsgleichheit beim Übergang in die Eigenständigkeit beitragen und gibt es Bestrebungen zur Harmonisierung der Schnittstellen in der Jugendhilfe?

Stellungnahme des Bundesrates

Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Unterbringung und Unterstützung von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden oder ambulante Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen haben. Die Frage der Harmonisierung liegt daher in der Zuständigkeit der Kantone. Einzelne Kantone verfügen über entsprechende gesetzliche Grundlagen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz haben im Jahr 2020 Empfehlungen dazu verabschiedet.

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