24.7445 · Fragestunde. Frage · 2024-06-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) betrifft Bestimmungen, die gesundheitspolitische Kompetenzen der Kantone tangieren oder verfassungsrechtliche Fragen betreffen.
1. Wie werden die Kantone in den Entscheidungsprozess eingebunden?
2. Wird der Bundesrat die Revision ablehnen, wenn die Mehrheit der Kantone nicht einverstanden ist?
3. Ist mit Blick auf die verfassungsrechtlich relevanten Fragen mit einem obligatorischen Referendum über diese Vertragsänderung zu rechnen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die zuständigen Gremien, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für Bund und Kantone zu analysieren. Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird. Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern.Dafür stützt sich der Bundesrat auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der geltenden Bundesgesetze sowie auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden laufend über den Stand der Verhandlungen informiert. Die GDK ist zudem im Direktionsausschuss der Schweizer Gesundheitsaussenpolitik vertreten, der die Verhandlungsleitlinien erarbeitet hat, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Auch nach Abschluss der Verhandlungen werden die GDK und die parlamentarischen Kommissionen weiter informiert werden.