24.7448 · Fragestunde. Frage · 2024-06-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Da in der Schweizer Gesundheitspolitik viele Kompetenzen bei den Kantonen liegen, betrifft die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nicht nur den Bund.
1. Was hat der Bundesrat unternommen, um Parlament, aber auch Kantone und Gemeinden zu informieren und in den Verhandlungsprozess einzubinden?
2. Welche Möglichkeiten haben die Kantone, Gemeinden oder betroffene Organisationen, die nicht mit der Revision einverstanden sind, eine Ablehnung der neuen IGV zu erwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die zuständigen Gremien, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für Bund und Kantone zu analysieren. Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird. Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern.Dafür stützt sich der Bundesrat auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der geltenden Bundesgesetze sowie auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden laufend über den Stand der Verhandlungen informiert. Die GDK ist zudem im Direktionsausschuss der Schweizer Gesundheitsaussenpolitik vertreten, der die Verhandlungsleitlinien erarbeitet hat, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Auch nach Abschluss der Verhandlungen werden die GDK und die parlamentarischen Kommissionen weiter informiert werden.