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24.7557 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Frage 23.7943 schreibt der Bundesrat, dass ein Pflanzenschutzmittel, dessen Anwendung erwiesenermassen einen Nutzen hat und zu keinen unannehmbaren Risiken führt, gemäss den in der Pflanzenschutzmittelverordnung festgelegten Regeln bewilligt wird.
Ob ein verwendeter Wirkstoff keine unannehmbaren Auswirkungen hat, kann jedoch nur nachgewiesen werden, indem dessen Verwendung überwacht wird.
- Trifft das zu? Wenn nein, wieso nicht?
- Welche Überwachungen nimmt der Bund in diesem Bereich vor?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)