24.7702 · Fragestunde. Frage · 2024-09-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die ESTV plant eine grundlegende Änderung der bisherigen Mehrwertsteuerpraxis für Verwaltungsdienstleistungen gegenüber kollektiven Kapitalanlagen. Diese Änderung würde die kürzlich vom Parlament erweiterte Ausnahme für Anlagestiftungsgruppen (nMWSTG 21 II 19 g) weitgehend obsolet machen.
1. Nach welchen Grundsätzen erfolgen solche grundlegenden Praxisverschärfungen ohne politischen Auftrag oder Gesetzesänderung?
2. Wie ist dies im Sinne des Legalitätsprinzips zu bewerten?