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24.7710 · Fragestunde. Frage · 2024-09-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Wie bewertet der Bundesrat den Stand der Umsetzung der SRVG-Bestimmungen zur Sperrung und Rückerstattung von Vermögenswerten im Vergleich zu den FATF-Empfehlungen?
2. Wie und wann werden die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet, um Rückerstattungen auch ohne Beweis eines Versagens staatlicher Strukturen und ohne strafrechtliche Verurteilung zu ermöglichen?
3. Wie wird eine vermehrte Rückerstattung dieser Vermögen durch internationale Organisationen wie im Fall Nigeria gefördert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Anlässlich der letzten Länderprüfung der Schweiz im Bereich Bekämpfung der Geldwäscherei beurteilte FATF das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) positiv. 2. Das SRVG ermöglicht bereits heute die Einziehung und Rückführung illegaler Vermögenswerte ohne strafrechtliche Verurteilung. Das SRVG wurde für aussergewöhnliche Situationen konzipiert, in denen das ausländische Justizsystem nicht verfügbar ist und die Rechtshilfe scheitert. Es ist nicht Ziel des Gesetzes, ein funktionierendes ausländisches Justizsystem zu umgehen. 3. 2022 gründeten die Schweiz, Usbekistan und die Vereinten Nationen einen Multi-Partner-Treuhandfonds, um Vermögenswerte zugunsten der usbekischen Bevölkerung zurückzuführen. Für den Bundesrat stellt dieser Fonds eine innovative Lösung dar, die als Modell für künftige Rückführungen dienen könnte.