24.7760 · Fragestunde. Frage · 2024-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Bald soll der Vorentwurf der Plattformregulierung in die Vernehmlassung kommen. Hatespeech, Diskriminierung und Fakenews geben Anlass zur Regulierung der Internet-Kommunikationsplattformen. Die Hälfte der Jugendlichen hat im Internet unerwünschte sexuelle Kontaktaufnahmen erfahren (sexuelle Belästigung, Grooming, Cybermobbing, Revenge Porn, Sextortion und Verbreitung von verbotenen Inhalten).
Werden entsprechende Verpflichtungen und Massnahmen der Plattformen im Vorentwurf adressiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Das UVEK orientiert sich im Vorentwurf für die Regulierung von Kommunikationsplattformen an der folgenden Stossrichtung, die der Bundesrat im Frühling 2023 festgelegt hat: Die Plattformen müssen eine Kontaktstelle und einen Rechtsvertreter in der Schweiz benennen. Die Nutzenden müssen die Möglichkeit haben, die Löschung ihrer Inhalte und Konten durch die Kommunikationsplattformen überprüfen zu lassen. Die Nutzenden sollen die Möglichkeit erhalten, Hassreden, Gewaltdarstellungen oder Drohungen zu melden, und die Plattformen sollen verpflichtet werden, diese Meldungen zu prüfen. Zudem sollen Transparenzpflichten in Bezug auf die Werbung geschaffen werden. Neue Straftatbestände sind nicht vorgesehen. Die Vernehmlassungseröffnung ist noch in diesem Jahr geplant.