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24.7829 · Fragestunde. Frage · 2024-12-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 23. September 2024 die Frage 24.7755 beantwortet. Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (SR 0.451.41) sieht jedoch strenge positive Verpflichtungen für die Schweiz vor (Art. 4), nämlich sicherzustellen, dass es zu keiner Schädigung oder auch nur zur Gefahr einer Schädigung eines identifizierten Kulturgutes kommt.
- Wie wirksam wird die Kontrolle dieser Massnahme im Rahmen der Prüfung des Konzessionsgesuchs sein?
- Wird das Welterbekomitee konsultiert?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)