24.7831 · Fragestunde. Frage · 2024-12-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Genferei rund um die Genfer Automobilsteuer sorgte für Schlagzeilen.
Die Erhebung dieser kantonal geregelten Steuer fällt in erster Linie in die Zuständigkeit des betreffenden Kantons.
Gedenkt der Bund dennoch, zu prüfen, ob die Einführung einer prohibitiv hohen, willkürlich festgelegten Steuer, die den Grundsatz der Verhältnismässigkeit grob verletzt, die Zulassung zum Strassenverkehr erschweren würde, wodurch ein Eingreifen des Bundes gerechtfertigt wäre?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)