24.7839 · Fragestunde. Frage · 2024-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 1. September 2024 ist die telefonische Kaltakquise für alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler verboten. Dennoch werden sehr häufig Anrufe getätigt, die gegen diese Regel verstossen. Bis zur Frist für den Wechsel des Versicherers in der obligatorischen Krankenversicherung am 30. November 2024 hat die Zahl der Anrufe stark zugenommen.
Wie hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren die Anzahl der Beschwerden geändert, welche die Versicherten seit dem 1. September 2024 beim SECO oder beim BAG eingereicht haben?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)