24.7841 · Fragestunde. Frage · 2024-12-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft, wonach die Reduktion der Ammoniakemissionen beim Ausbringen mit Breitverteiler gegenüber dem Ausbringen mit Schleppschlauch gleichwertig ist, hat Bayern eine Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von Rindergülle mit Breitverteiler ab 2025 erteilt.
Gedenkt der Bundesrat, dem Beispiel unseres Nachbarn zu folgen und gestützt auf diese Erkenntnisse das Ausbringen von Gülle mittels Sprühverfahren, d. h. mit Breitverteiler, zu bewilligen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)