24.7847 · Fragestunde. Frage · 2024-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Handelszeitung berichtete im Oktober über den geplanten, nahtlosen Wechsel im Herbst 2025 des VRP und CEO der Hirslanden-Gruppe, Daniel Lindtke zum Krankenversicherer Helsana, wo er das Präsidium der Helsana-Gruppe übernehmen soll.
- Wie berurteilt der Bundesrat diesen nahtlosen Wechsel?
- Welche aufsichtsrechtlichen Fragen stellen sich?
- Besteht die Gefahr einer zur grossen Einflussnahme namentlich ins Zusatzversicherungsgeschäft? von Interessenkonflikten?
- Gibt es Handlungsbedarf im KVAG?
Stellungnahme des Bundesrates
Wechsel bei den Verwaltungs- und Leitungsorganen der Krankenversicherer sind bewilligungspflichtig. Bei Krankenkassen, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten, ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Bewilligungsbehörde. Bei privaten Krankenversicherern («Zusatzversicherungen») ist die FINMA die Bewilligungsbehörde. Die Helsana-Gruppe betreibt beide Arten von Krankenversicherungen in jeweils separaten Gesellschaften. Das BAG und die FINMA haben das entsprechende Gesuch um Bewilligung des neuen Präsidenten noch nicht erhalten. Sobald das Gesuch eingegangen ist, werden es die genannten Behörden gestützt auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen prüfen. Geprüft wird insbesondere, ob die «fit and proper» Kriterien erfüllt sind und ob allfällige Interessenkonflikte sachgemäss und genügend adressiert sind.