24.7883 · Fragestunde. Frage · 2024-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Antwort auf die Interpellation 24.4123 unterscheiden sich die Anwenderschutzauflagen in den EU-Ländern nicht grundsätzlich von denen in der Schweiz. In unseren Nachbarländern werden bestimmte Wirkstoffgruppen für Berufskrankheiten verantwortlich gemacht.
- Wenn die Auflagen die gleichen sind, warum anerkennt die Schweiz Erkrankungen, die in Zusammenhang mit Pestiziden stehen, nicht als Berufskrankheiten, wie dies die Nachbarländer tun?
- Was tut der Bundesrat?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)