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24.7965 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Trifft es zu, dass die Steuerfahndung Ulm via Bundeszentralamt für Steuern in Köln ein Auskunftsersuchen in Sachen PMEDA bei der eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht hat?
- Falls ja, worum geht es inhaltlich, wann ist das Gesuch eingetroffen und wie wurde es beantwortet bzw. falls noch nicht, wann ist mit einer Antwort zu rechnen und wie stellt sich der Bundesrat dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Angaben zu Amtshilfeersuchen in Steuersachen dürfen aufgrund der anwendbaren spezialgesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen nicht gemacht werden. Im Falle eines Amtshilfeersuchens aus Deutschland wäre Artikel 27 Absatz 2 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland entsprechend anwendbar. Die Geheimhaltung umfasst auch die Frage, ob ein konkretes Amtshilfeersuchen eingegangen ist.

PMEDA: Wie antwortet die Schweiz auf deutsches Auskunftsersuchen? | Lexipedia | Lexipedia