24.7970 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft treten soll, verlangt Rückverfolgbarkeiten und Risikoanalysen. Das bereitet insbesondere kleinen und mittleren Verlagen und anderen Unternehmen grosse Sorgen.
- Welche Massnahmen trifft der Bundesrat ab dem 13.12.24 für die betroffenen Schweizer Verlage, damit diese im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz keine Nachteilen haben?
- Kann er gestützt auf die GPSR (Artikel 9, Absatz 7) Ausnahmen vorsehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)