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25.065 · Geschäft des Bundesrates · 2025-06-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen

Zusammenfassung

Botschaft vom 20. Juni 2025 zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Kostenmiete für die Wohnraumförderung

Der Bundesrat beantragt dem Parlament klare Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Kostenmietmodells bei vom Bund geförderten Wohnungen und für die staatlichen Mietzinskontrollen bei diesen Wohnungen. Er hat am 20. Juni 2025 die Botschaft für die entsprechende Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) verabschiedet.

Der Bund konzentriert seine aktuelle Wohnraumförderung auf die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Art. 33 ff. WFG). Er äufnet einen Fonds de Roulement, der von den gesamtschweizerischen Dachorganisationen treuhänderisch verwaltet wird. Daraus werden zinsgünstige Darlehen für den Bau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Mietwohnungen vergeben.

Zusammen mit den Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat der Bund ein vereinfachtes Kostenmietmodell erarbeitet. Das Modell orientiert sich am tatsächlichen Aufwand für die Finanzierung und den Betrieb der Liegenschaften. Neu sollen insbesondere die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden können. Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise erleichtert das Modell sowohl die Festlegung als auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern.

Zwei Gesetzesänderungen

Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage sieht nun zwei Gesetzesänderungen vor: Erstens ist für die Umsetzung des neuen Kostenmietmodells eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe notwendig (neuer Art. 38a WFG). Zweitens soll eine explizite Gesetzesrundlage für die staatliche Mietzinskontrolle bei den geförderten Wohnungen geschaffen werden (geänderter Art. 54 Abs. 1 WFG).

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren in der Vernehmlassung, die im Herbst 2024 durchgeführt worden war, breit unterstützt worden. Aufgrund der Rückmeldungen werden sie in der Botschaft noch in einem Punkt ergänzt: Für die Mietzinskontrollen wird eine Entflechtung vorgeschlagen; der Bund soll demnach dann auf Mietzinskontrollen verzichten können, wenn ein Projekt sowohl vom Bund als auch vom jeweiligen Kanton gefördert wird und wenn der Kanton selbst eine vergleichbare Mietzinskontrolle durchführt.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 23.06.2026

Die Kommission hat die Detailberatung des Wohnraumförderungsgesetzes (25.065) abgeschlossen. Sie hat die Bestimmungen zur Kostenmiete im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates präzisiert und den Entwurf daraufhin in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Mit seiner Botschaft zum Geschäft 25.065 will der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für ein neues Kostenmietmodell und die damit verbundene Mietzinskontrolle schaffen. Die Kommission war bereits im vergangenen Oktober auf die Vorlage eingetreten, hatte aber grossen Klärungsbedarf, insbesondere was die Ausgestaltung des Kostenmietmodells angeht. Sie beauftragte die Verwaltung deshalb nach der Anhörung der Hauptbetroffenen im Februar (vgl. Medienmitteilung vom 10. Februar 2026) damit, zumindest die Eckwerte des künftigen Modells bereits in den Gesetzesentwurf aufzunehmen und nicht alle Details erst in der Verordnung zu regeln. Der nun vorgelegten neuen Formulierung von Artikel 38a stimmte die Kommission einstimmig zu. Somit soll das Gesetz neu konkret festhalten, welche Elemente für eine vereinfachte Ermittlung der tatsächlichen Kosten massgebend sind (Finanzierungskosten, Baurechtszinsen, Abschreibungen, Betriebskosten) und was in der Verordnung geklärt wird (Berechnung der Abschreibungen, Modalitäten zur Mietzinsanpassung, Betriebskostenpauschale). Im Übrigen folgt die Kommission überall dem Entwurf des Bundesrates.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)

wak.cer@parl.admin.ch

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)