25.085 · Geschäft des Bundesrates · 2025-11-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 12. November 2025 zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.11.2025
Bundesrat verabschiedet Botschaft: Gesetzesrevision zur Stärkung der Wirtschaftlichen Landesversorgung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 Änderungen des Landesversorgungsgesetzes (LVG) gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision ihrer gesetzlichen Basis soll die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) an aktuelle Anforderungen anpassen und für künftige Krisen stärken.
Das totalrevidierte LVG trat im Juni 2017 in Kraft. Seither haben Erkenntnisse und Erfahrungen aus Krisen wie der COVID-19-Pandemie oder der drohenden Energiemangellage deutlich gemacht, dass es Anpassungen braucht.
Die vorliegende Teilrevision des LVG knüpft an die Zielsetzungen der Revision von 2016 an. Sie verfolgt das übergeordnete Ziel, die WL weiter zu modernisieren, ihre Reaktionsfähigkeit zu erhöhen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Versorgungskrisen zu stärken – insbesondere bei Ereignissen, die mehrere Wirtschaftsbereiche gleichzeitig treffen.
Die Grundkonzeption des LVG bleibt dabei unverändert: Die primäre Verantwortung für die Versorgung liegt weiterhin bei der Wirtschaft. Kann sie die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr selber sicherstellen, unterstützt der Staat den Privatsektor gezielt mit Massnahmen. Sie sollen die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen stärken oder bewirtschaften.
Eckpunkte der Teilrevision sind:
Zeitpunkt für Interventionsmassnahmen: Der Zeitpunkt für WL-Massnahmen wird präzisiert und zeitlich weiter gefasst. So wird ein früheres und den unterschiedlichen Krisenlagen angepasstes Handeln möglich sein.
Entscheidungsgrundlagen: Die Erhebung und Bekanntgabe von Auskünften und Daten, die für WL-Massnahmen erforderlich sind, werden gesetzlich neu geregelt.
Strafbestimmungen: Wo Vorschriften die breite Öffentlichkeit betreffen, sollen Zuwiderhandlungen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.
Ein zentraler Aspekt der Revision ist die erweiterte Möglichkeit zur Einführung von Meldepflichten. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Digitalisierung in den Bereichen Beobachtung, Analyse und Bewirtschaftung von Versorgungslagen gezielt voranzutreiben. Durch den verbesserten Informationsfluss können Versorgungsrisiken frühzeitig erkannt werden. Er ermöglicht zudem, die entsprechenden Interventionsmassnahmen mit hoher Einsatzbereitschaft effizient vorbereiten und umsetzen zu können.
Mit der Vorlage werden für einige Sachverhalte, die bisher lediglich im Verordnungsrecht geregelt sind, gesetzliche Grundlagen gelegt oder verstärkt. Dies gilt etwa für die Möglichkeit, im Bedarfsfall vom Bund finanziell geförderte Transportmittel auch in ausländischen Registern eintragen zu lassen. Zudem sind im Hinblick auf die Steuerung des Umgangs mit Pflichtlagerware durch Bundesrat oder Departement Präzisierungen im Gesetz vorgenommen worden.
Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetz erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt betraf organisationsrechtliche Bestimmungen. Es ging vor allem um die Stelle der oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung. Sie wurde vom Nebenamt zum Vollamt aufgewertet. Diese Anpassung war im Sommer 2025 vom Parlament gutgeheissen worden und trat am 1. November 2025 in Kraft. Nun ist wieder das Parlament an der Reihe, um den zweiten Schritt zu vollziehen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 19.03.2026
Nationalrat will Landesversorgung in Krisenzeiten stärken
In künftigen Krisen soll der Bund gegebenenfalls schneller intervenieren, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Wer gegen Anordnungen verstösst, soll neu gebüsst werden können. Das hat der Nationalrat entschieden.
Er hat am Donnerstag entsprechenden Änderungen des Landesversorgungsgesetzes zugestimmt. Im Grundsatz war die Vorlage des Bundesrats unbestritten. Mit 187 zu 0 Stimmen hiess die grosse Kammer die Teilrevision in der Gesamtabstimmung gut. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Die Teilrevision soll die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen stärken, die generelle Funktionsweise der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) verbessern und das rechtzeitige Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von schweren Mangellagen gewährleisten.
Die Anpassung des seit 2017 geltenden Gesetzes trage den jüngsten Krisen wie der Covid-19-Pandemie oder dem letztlich ausgebliebenen Strommangel Rechnung, sagte Kommissionssprecher Heinz Theiler (FDP/SZ).
Busse statt Strafregistereintrag
Grundsätzlich soll die Wirtschaft für die Landesversorgung zuständig bleiben. Der Bund tritt nur im Notfall auf den Plan. Die Vorlage präzisiert den Zeitpunkt der staatlichen Eingriffe und fasst diesen weiter. So will der Bundesrat ein früheres und besser an die jeweiligen Krisen angepasstes Handeln ermöglichen, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin ausführte.
Dem selben Ziel dient die erweiterte Einführung von Meldepflichten. Dabei wird die Digitalisierung vorangetrieben, was wiederum der Früherkennung von Versorgungskrisen dient. Dem Landesversorgungsgesetz unterstehen etwa Energieträger, Nahrungs-, Futter- und Heilmittel sowie Stoffe für die Landwirtschaft. Als lebenswichtige Dienstleistungen gelten Transport und Logistik, Kommunikation und Information, Energieversorgung sowie Lagerhaltung.
Wo bisher Sanktionen drohten, die zu einem Eintrag ins Strafregister führen können, will der Bundesrat Verstösse künftig mit Ordnungsbussen ahnden. Wer bei einem Strommangel etwa verbotenerweise die Weihnachtsbeleuchtung einschaltet, käme künftig für eine Übertretung mit einem Bussgeld davon. Das vermeidet laut dem Bundesrat eine Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten und eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 02.06.2026
Parlament will Landesversorgung in Krisenzeiten stärken
In Krisen soll der Bund wenn nötig schneller intervenieren können, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer entsprechenden Revision des Landesversorgungsgesetzes zugestimmt.
Einstimmig nahm die kleine Kammer die Teilrevision in der Gesamtabstimmung an. Mit der Revision reagierte der Bundesrat auf Krisen der letzten Zeit wie der Covid-19-Pandemie sowie auf Befürchtungen, dass es in der Schweiz zu einem Strommangel kommen könnte.
Noch ist die Gesetzesrevision nicht ganz unter Dach: Dem Ständerat missfielen zwei vom Nationalrat im März eingebrachte Änderungen. Sie betreffen die Bedingungen, unter denen der Bund selber Lager von bestimmten Produkten anlegen soll, und die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf Speisereis.
Der Ständerat sprach sich für die Formulierungsvorschläge des Bundesrats aus, weshalb der Gesetzesentwurf zur Bereinigung dieser Passagen zurück in den Nationalrat geht.
Interventions-Zeitpunkt wird klarer
Der Sprecher der vorberatenden Kommission im Ständerat, Mathias Zopfi (Grüne/GL), sagte am Dienstag im Rat: "Das vorliegende Gesetz regelt neu besser, ab wann Massnahmen nötig sind". Das Gesetz bringt auch eine erweiterte Einführung von Meldepflichten zur besseren Früherkennung von Versorgungskrisen.
Dem Landesversorgungsgesetz unterstehen etwa Energieträger, Nahrungs-, Futter- und Heilmittel sowie Stoffe für die Landwirtschaft. Als lebenswichtige Dienstleistungen gelten Transport und Logistik, Kommunikation und Information, Energieversorgung sowie Lagerhaltung.
Zweite Revision
Das Parlament erhöhte 2024 die Bundesgarantien für Pflichtlager von 540 Millionen auf 750 Millionen Franken und verlängerte sie um zehn Jahre bis Ende 2034. Im November 2025 trat bereits eine erste Teilrevision des Gesetzes in Kraft. Seither arbeitet der Delegierte für Landesversorgung nicht mehr im Neben-, sondern im Vollamt.
Debatte im Nationalrat, 08.06.2026
Abweichung
Debatte im Ständerat, 09.06.2026
Zustimmung
Auskünfte
Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)
sik.cps@parl.admin.ch